Was ist Pflegegeld für Angehörige?
Definition und Zweck des Pflegegeldes
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Es wird von der Pflegekasse ausgezahlt und soll helfen, die Kosten für die häusliche Pflege zu decken. Pflegegeld ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die Pflege selbst zu organisieren und individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen einzugehen.
Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen nutzen kann. Pflegesachleistungen hingegen werden für professionelle Pflegedienste bereitgestellt, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Es besteht auch die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen in einer sogenannten Kombinationsleistung zu nutzen.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Voraussetzungen für die Beantragung
- Es muss ein anerkannter Pflegegrad (1-5) vorliegen.
- Die Pflege erfolgt zu Hause oder in einer betreuten Wohnform.
- Die Pflege wird durch eine Privatperson (z. B. Angehörige, Freunde, Nachbarn) übernommen.
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens sechs Monate pflegebedürftig sein.
Pflegegrade und ihre Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Hier eine Übersicht:
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Wer kann als pflegender Angehöriger gelten?
Pflegende Angehörige können nicht nur direkte Familienmitglieder wie Kinder, Ehepartner oder Eltern sein, sondern auch Freunde, Nachbarn oder andere Vertrauenspersonen, die die Pflege übernehmen. Entscheidend ist, dass die Pflegeleistung regelmäßig erbracht wird.
Höhe des Pflegegeldes – Wie viel Unterstützung gibt es?
Pflegegeld nach Pflegegrad (Übersicht der Beträge)
Wie bereits erwähnt, variiert das Pflegegeld je nach Pflegegrad. Es kann monatlich von der pflegebedürftigen Person frei verwendet werden, um die Pflege zu organisieren.
Kann das Pflegegeld mit anderen Leistungen kombiniert werden?
Ja, es gibt die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Diese sogenannte Kombinationsleistung bedeutet, dass ein Teil des Pflegegeldes ausgezahlt wird, während ein Teil für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes genutzt wird. Zusätzlich kann Pflegegeld mit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Pflegegeld beantragen – So funktioniert es
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Pflegegeld muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dies kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Pflegehase kann Sie hierbei unterstützen!
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Pflegegeld (bei der Pflegekasse erhältlich)
- Ärztliche Nachweise zur Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über die Pflegeperson
- Bankverbindung für die Auszahlung
Dauer der Bearbeitung und wann die erste Zahlung erfolgt
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt.
Rechte und Pflichten der pflegenden Angehörigen
Verpflichtungen im Rahmen des Pflegegeldes
Pflegende Angehörige müssen die Pflege entsprechend der Pflegegrade sicherstellen. Zudem müssen sie regelmäßige Beratungsgespräche wahrnehmen:
- Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich
Unterstützung durch kostenlose Pflegeberatung
Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, die durch anerkannte Beratungsstellen oder Pflegedienste durchgeführt wird.
Sozialversicherungsleistungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen sozialversichert (Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung). Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Beiträge, wenn mindestens 10 Stunden pro Woche gepflegt wird.
Zusätzliche finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege – Eine Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit), kann für bis zu 42 Tage im Jahr eine Ersatzpflegekraft finanziert werden. Dafür stehen bis zu 1.685 Euro jährlich zur Verfügung.
Kurzzeitpflege als weitere Unterstützungsmöglichkeit
Kurzzeitpflege ist für Pflegebedürftige gedacht, die vorübergehend stationär untergebracht werden müssen (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt). Auch hier stehen bis zu 1.854 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Steuerliche Vorteile und Pflegepauschbeträge
Pflegende Angehörige können das Pflegegeld steuerfrei erhalten und zusätzlich einen Pflegepauschbetrag in Höhe von bis zu 1.800 Euro pro Jahr geltend machen.
Pflegegeld optimal nutzen – Unterstützung durch Pflegehase
Wie Pflegehase bei der Beantragung von Pflegegeld hilft
Pflegehase unterstützt pflegende Angehörige bei der Antragstellung und Abwicklung des Pflegegeldes. So wird der bürokratische Aufwand minimiert und die Leistung schneller bewilligt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Einfach mit Pflegehase beziehen
Zusätzlich können pflegebedürftige Personen monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel erstattet bekommen. Pflegehase hilft Ihnen, diese Leistungen unkompliziert zu nutzen und die benötigten Produkte direkt nach Hause zu erhalten.
Persönliche Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige bei Pflegehase
Pflegehase bietet individuelle Beratung für pflegende Angehörige, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Von der Antragstellung bis zur Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln – Pflegehase ist Ihr kompetenter Partner.