Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um unseren Service.

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Fragen zur:

Pflegehilfsmittelbox

Eine Pflegehilfsmittelbox ist ein Paket mit zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Zu diesen Pflegehilfsmitteln zählen folgende Produkte:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektion
  • Mundschutz – medizinisch oder FFP2
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Desinfetkionstücher
  • Fingerlinge

Ihre zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittelbox erhalten Sie monatlich per Post nach Hause.

Jeder Versicherte, in Deutschland lebende Person hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.  Es müssen nach §40 (II) SGB XI folgende drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie haben den Pflegegrad 1 bis 5
  2. Sie Leben in häuslicher Umgebung (Sie befinden sich NICHT in einer stationären Einrichtung)
  3. Sie werden von einer Person gepflegt
Sie haben folgende drei Möglichkeiten:
  1. Füllen Sie den Onlineantrag über unsere Webseite aus. Das geht sehr einfach in nur 5 Minuten. Sie können digital unterschreiben und brauchen sich um nichts weiter kümmern.
  2. Beantragen Sie die Unterlagen per E-Mail, drucken sie bequem zu Hause aus und senden sie anschließend per Post an uns zurück.
  3. Rufen Sie unsere kostenlose Servicenummer 0541 4401 69 68 an und lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern beraten. Wir werden gemeinsam die für Sie beste Lösung finden.

Nein, selbstverständlich brauchen Sie die Pflegehilfsmittelbox nicht jeden Monat neu beantragen. Es reicht ein Mal einen Antrag zu stellen, sobald dieser bewilligt wird, erhalten Sie jeden Monat Ihr Paket kostenfrei nach Hause.

Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, leiten wir alles an die Pflegekassen weiter. Die Genehmigungsdauer beträgt je nach Kasse und Auslastung bis zu 3 Wochen. Sobald uns eine Genehmigung vorliegt leiten wir umgehend die erste Lieferung in die Wege. So stellen wir sicher, dass für Sie zu keinem Zeitpunkt Kosten anfallen.

Ja, Sie können den Inhalt Ihrer Pflegehilfsmittelbox jederzeit und individuell zur folgenden Lieferung ändern. Uns ist es wichtig, dass Sie immer die Pflegehilfsmittel erhalten, welche sie dringend benötigen. Die Änderung können sie unkompliziert per Telefon oder per Email durchführen.

Nein, eine Zuzahlung brauchen Sie nicht zu leisten. Sowohl die Produkte als auch der Versand sind für Sie zuzahlungsfrei.

Bestellung

Sie können die Pflegehilfsmittel über die folgenden drei Kanäle beantragen:

  • online – in nur 5 Minuten mit digitaler Unterschrift 
  • per Post – füllen Sie die Anträge aus und senden Sie uns die unterschriebenen Dokumente an uns
  • telefonisch – rufen Sie gerne unsere Hotline an und lassen Sie sich beraten. Wir finden den für Sie besten und einfachsten Weg, um einen Antrag zu stellen

Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, leiten wir die Daten an die Pflegekassen weiter. Die Genehmigungsdauer beträgt je nach Kasse und Auslastung bis zu 3 Wochen. Sobald uns eine Genehmigung vorliegt leiten wir umgehend die erste Lieferung in die Wege.

Ja, auch Privatversicherte haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie erhalten von uns dann monatlich eine Rechnung, die Sie begleichen und wie gewohnt zur Erstattung an Ihre Pflegekasse weiterleiten können.

Nein, die Pflegehilfsmittel sind rezeptfrei erhältlich. Sie müssen lediglich einen Pflegegrad haben, im häuslichen Umfeld leben und Bedarf haben.

Nein, für Sie fallen keinerlei Kosten an. Wir erfassen daher auch keine Rechnungsdaten von Ihnen. Sowohl die Produkte als auch die Zustellung zu Ihnen nach Hause ist zu zuzahlungsfrei.

Die Hilfsmittel können Sie nach Antragstellung auf unbestimmte Zeit beziehen. Sollten Sie Ihren Pflegegrad verlieren oder in eine stationäre Einrichtung verlegt werden, erlischt der Anspruch auf diese Leistung. Bitte teilen Sie uns dies umgehend mit.

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