Pflegehilfsmittel Liste: Welche Hilfsmittel gibt es und wer übernimmt die Kosten?
Definition und Bedeutung von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhöhen. Sie werden von der Pflegekasse oder Krankenkasse finanziell unterstützt und helfen sowohl den Betroffenen als auch den pflegenden Angehörigen dabei, eine sichere Versorgung zu Hause zu gewährleisten.
Welche Hilfsmittel gibt es in der Pflege und wofür werden sie eingesetzt?
Pflegehilfsmittel sind praktische, alltagserleichternde Produkte, die Pflegebedürftigen Sicherheit und Selbstständigkeit ermöglichen – und gleichzeitig Angehörige entlasten. Sie spielen in der häuslichen Pflege eine entscheidende Rolle, denn sie helfen, den Pflegealltag sicher, hygienisch und komfortabel zu gestalten.
Zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Pflege zählen:
- Mobilitätshilfen: z. B. Rollatoren, Pflegebetten, Aufstehhilfen oder Transferhilfen – sie erleichtern Bewegungen und können Stürze vermeiden.
- Hygienehilfen: etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen – sie unterstützen eine hygienische Pflege.
- Hilfsmittel zur Körperpflege: z. B. Duschhocker, Waschschüsseln oder Toilettenstühle, die tägliche Abläufe erleichtern.
- Technische Hilfsmittel: z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten, Antidekubitusmatratzen oder Pflegebadewannen.
- Verbrauchshilfsmittel: Artikel, die regelmäßig gebraucht und ersetzt werden, z. B. Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Desinfektionstücher.
Pflegehilfsmittel sind weit mehr als nur Zubehör – sie ermöglichen eine würdevolle, sichere Pflege zu Hause und können das Risiko für Verletzungen oder Infektionen deutlich senken.
Unterschied zwischen zum Verbrauch bestimmten und technischen Pflegehilfsmitteln
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einwegprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
- Technische Pflegehilfsmittel: Langlebige Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, meist als Leihgabe überlassen.
Wie unterscheidet man technische Pflegehilfsmittel und Verbrauchshilfsmittel?
Das Pflegehilfsmittelsystem unterscheidet zwei Hauptgruppen – beide sind wichtig, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen:
1. Technische Pflegehilfsmittel
Diese Hilfsmittel sind langlebig, technisch aufwendiger und werden häufig leihweise bereitgestellt. Sie dienen vor allem der Sicherheit, Mobilität und Entlastung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende.
Beispiele: Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle, Patientenlifter, Hausnotrufsysteme, Dusch- und Toilettenstühle, Antidekubitusmatratzen.
2. Verbrauchspflegehilfsmittel
Diese Produkte werden regelmäßig gebraucht und nach Benutzung entsorgt. Sie sichern Hygiene und Schutz bei der täglichen Pflege.
Dazu gehören: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (Hände/Flächen), Mundschutz und Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, Fingerlinge.
Tipp: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten dieser Verbrauchsmaterialien bis zu 42 € monatlich. Pflegehase liefert Pflegehilfsmittel als praktische Pflegebox direkt zu Ihnen nach Hause – individuell anpassbar, sicher und ohne Zusatzkosten.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wie funktioniert die Beantragung?
- Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5
- Häusliche Pflege (z. B. zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft)
- Beantragung über die zuständige Pflegekasse
- Beantragung mit Rezept (häufig bei technischen Hilfsmitteln) oder direkt über Anbieter wie Pflegehase
Kostenübernahme und Finanzierung von Pflegehilfsmitteln
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt und die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt. Grundlage ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln entsprechend dem Pflegehilfsmittelverzeichnis. Wichtig ist zudem, dass die Hilfsmittel die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen.
Die Pflegekasse übernimmt dabei insbesondere:
- Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen) – Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI.
- Technische Pflegehilfsmittel, wenn sie zur Pflege notwendig sind (z. B. Pflegebett, Hausnotrufsystem, Lagerungshilfen). Häufig erfolgt die Versorgung leihweise; möglich ist ein geringer Eigenanteil (je nach Hilfsmittel und Regelung der Kasse).
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel werden meist geliehen oder mit einem geringen Eigenanteil übernommen.
Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?
Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse, entweder mit ärztlichem Rezept (häufig bei technischen Hilfsmitteln) oder direkt über Anbieter wie Pflegehase. Viele Anbieter übernehmen die komplette Abwicklung mit der Kasse.
Pflegehilfsmittel auf Rezept – Was zahlt die Krankenkasse?
Medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Sauerstoffgeräte können vom Arzt verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach Prüfung der Notwendigkeit. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmittel auf Rezept.
Welche Hilfsmittel sind 2025 neu in der Pflegehilfsmittelliste aufgenommen?
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig fortgeschrieben. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht hierzu laufend „Nachträge“ mit neu aufgenommenen Produkten und Änderungen – auch für Pflegehilfsmittel. Welche Produkte im Jahr 2025 neu aufgenommen wurden, hängt von den jeweiligen Nachträgen ab. Eine aktuelle Übersicht mit den zugehörigen PDF-Listen (Neuaufnahmen und Änderungen) finden Sie direkt beim GKV-Spitzenverband: Neue Produkte & Änderungen (Hilfsmittelverzeichnis/Pflegehilfsmittelverzeichnis).
Tipp: Wenn Sie prüfen möchten, ob ein konkretes Produkt erstattungsfähig ist, orientieren Sie sich an der Listung im (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis und lassen Sie sich vom Anbieter oder der Pflegekasse bestätigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse richtig?
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel ist unkompliziert – er kann schriftlich, telefonisch oder digital gestellt werden. Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit bereits durch einen Pflegegrad anerkannt wurde.
So funktioniert der Antrag Schritt für Schritt:
- Pflegegrad nachweisen: Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
- Antrag stellen: Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse eingereicht werden – oder direkt über Anbieter wie Pflegehase, die den Beantragungsprozess übernehmen.
- Begründung angeben: Kurz erläutern, warum das Pflegehilfsmittel benötigt wird (z. B. „zur Sicherung der Hygiene“ oder „zur Erleichterung der Mobilität“).
- Ärztliche Bescheinigung (bei technischen Hilfsmitteln): Häufig ist eine ärztliche Verordnung sinnvoll oder erforderlich.
- Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag. Bei Verbrauchshilfsmitteln erfolgt die Genehmigung häufig unkompliziert.
Tipp: Wer den Antrag über Pflegehase stellt, spart Zeit – wir kümmern uns um die Beantragung und die Abstimmung mit der Pflegekasse, damit Genehmigung und Lieferung zügig erfolgen.
Wo kann ich zugelassene Pflegehilfsmittel einfach und sicher bestellen?
Pflegehilfsmittel müssen von der Pflegekasse anerkannt bzw. erstattungsfähig sein, damit sie übernommen werden können. Der einfachste Weg, Verbrauchspflegehilfsmittel regelmäßig zu erhalten, ist die Bestellung über einen geeigneten Anbieter wie Pflegehase – inklusive Abwicklung mit der Pflegekasse.
Vorteile einer Bestellung bei Pflegehase:
- Kostenübernahme durch Pflegekasse: Produkte im Wert von bis zu 42 € pro Monat werden direkt mit der Kasse abgerechnet (bei Anspruch).
- Individuell anpassbar: Inhalte je nach Bedarf anpassen – z. B. mehr Desinfektion oder zusätzliche Bettschutzeinlagen.
- Monatliche Lieferung: Automatischer Versand – ohne jeden Monat neu beantragen zu müssen.
- Schnelle Abwicklung: Antrag, Genehmigung und Versand digital und transparent.
- Qualität: Produkte, die sich am erstattungsfähigen Sortiment orientieren.
Warum eine Pflegebox von Pflegehase eine praktische Lösung ist
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben. Anbieter wie Pflegehase machen diesen Prozess unkompliziert:
- kein Aufwand mit Formularen oder Rückfragen
- monatliche Lieferung direkt nach Hause
- flexible Anpassung des Inhalts je nach Pflegesituation
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse (bei Anspruch)
Pflegehilfsmittel einfach mit Pflegehase beantragen
Mit Pflegehase kannst du Pflegehilfsmittel schnell und einfach online beantragen. Der gesamte Antrag wird digital abgewickelt und die Produkte werden direkt nach Hause geliefert.
Bedarfsgerechte Lieferung und direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Pflegehase kümmert sich um die Kommunikation mit der Pflegekasse und sorgt für die bedarfsgerechte Lieferung der Pflegehilfsmittel. So wird der Alltag deutlich erleichtert.
Pflegehase als starker Partner für pflegende Angehörige
Pflegehase bietet eine unkomplizierte, zuverlässige Lösung für Pflegebedürftige und Angehörige. Der einfache Bestellprozess, eine transparente Übersicht über Produkte und die vollständige Abwicklung machen Pflegehase zu einem idealen Partner in der Pflege.
FAQ-Section: Pflegehilfsmittel Liste – häufige Fragen einfach erklärt
Was steht auf einer Pflegehilfsmittel Liste?
Eine Pflegehilfsmittel Liste zeigt typische Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen unterstützen und von der Pflegekasse finanziert werden. Sie umfasst zwei Hauptgruppen: Technische Pflegehilfsmittel sind länger nutzbare Hilfen, zum Beispiel Pflegebetten, Lagerungshilfen oder ein Hausnotruf. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden dagegen regelmäßig benötigt und ersetzt. Dazu zählen etwa Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie saugende Bettschutzeinlagen. Auch Rollatoren werden im Pflegealltag häufig als hilfreiches Produkt genannt, gelten rechtlich jedoch meist als Hilfsmittel der Krankenkasse. Deshalb ist bei jedem Produkt zu prüfen, welcher Kostenträger zuständig ist.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden. Welche Pflegehilfsmittel es gibt, hängt davon ab, wobei eine pflegebedürftige Person im Alltag Unterstützung benötigt. Eine erste Orientierung bieten diese Gruppen: * Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen * Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen * Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene: Duschhilfen, Toilettenstühle oder Waschsysteme * Mobilitätshilfen: Rollatoren, Rollstühle oder Transferhilfen * Hilfen zur Erleichterung der Pflege: Patientenlifter oder Aufstehhilfen Die Kategorien können sich überschneiden. Zudem gehört nicht jedes Produkt in die monatliche Pflegebox. Diese enthält vor allem zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel; für technische oder medizinische Hilfen gelten andere Antrags- und Kostenregelungen.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die regelmäßig genutzt und danach entsorgt oder ersetzt werden. Sie unterstützen vor allem Hygiene und Schutz bei der häuslichen Pflege. Typische Beispiele sind Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen sowie Mundschutz oder FFP2-Masken. Benötigt eine Angehörige etwa täglich Handschuhe und Desinfektionsmittel für die Versorgung, entsteht fortlaufend neuer Bedarf. Deshalb werden diese Pflegehilfsmittel nach der Bewilligung häufig jeden Monat geliefert. Welche Produkte und Mengen sinnvoll sind, richtet sich nach der konkreten Pflegesituation und dem anerkannten Bedarf.
Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse kann Pflegehilfsmittel übernehmen, wenn sie die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und nicht die Krankenkasse zuständig ist. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad, die Pflege im häuslichen Umfeld und ein konkreter Bedarf. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Einmal-Bettschutzeinlagen werden nach bewilligtem Antrag Kosten bis zum monatlichen Höchstbetrag von aktuell 42 € übernommen (Quelle: § 40 SGB XI). Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme können ebenfalls bewilligt und häufig leihweise bereitgestellt werden. Für Erwachsene kann dabei eine Zuzahlung anfallen. Die Pflegekasse entscheidet jeweils nach Prüfung des Antrags.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben in der Regel Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Für die Kostenübernahme prüft die Pflegekasse insbesondere folgende Voraussetzungen: * Es liegt Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vor. * Die Pflege findet zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einem vergleichbaren häuslichen Umfeld statt. * Angehörige, Freunde oder andere Pflegepersonen sind an der Versorgung beteiligt. * Die beantragten Produkte werden tatsächlich benötigt, um die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder die Selbstständigkeit zu unterstützen. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von der Prüfung und Bewilligung durch die Pflegekasse ab.
Gibt es Pflegehilfsmittel auch ohne Pflegegrad?
Für die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse ist in der Regel ein Pflegegrad notwendig. Ohne anerkannten Pflegegrad können benötigte Produkte zwar selbst gekauft werden, die monatliche Erstattung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel greift dann jedoch nicht. Dient ein Produkt vor allem der medizinischen Behandlung oder dem Ausgleich einer Einschränkung, kann geprüft werden, ob die Krankenkasse zuständig ist und eine ärztliche Verordnung benötigt wird. Besteht dauerhaft Unterstützungsbedarf im Alltag, kann außerdem ein Antrag auf Pflegegrad sinnvoll sein. Die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle berät, ob eine Antragstellung sinnvoll ist.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln?
Pflegehilfsmittel unterstützen die Pflege, Hilfsmittel unterstützen vor allem die Behandlung, den Ausgleich einer Einschränkung oder die Mobilität. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Hausnotrufsysteme und zum Verbrauch bestimmte Produkte wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Für sie ist grundsätzlich die Pflegekasse zuständig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen oder ärztlich verordnete Rollstühle und Rollatoren fallen dagegen meist in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung des Produkts, sondern auch, welchem Zweck es im konkreten Fall dient. Bei Unsicherheit sollten Versicherte vor dem Kauf bei ihrer Pflege- oder Krankenkasse nachfragen.
Was ist der Unterschied zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsprodukten?
Technische Pflegehilfsmittel sind länger nutzbare Hilfen, während Verbrauchsprodukte regelmäßig aufgebraucht und ersetzt werden. Die wichtigsten Unterschiede sind: * Technische Pflegehilfsmittel: Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen. Sie werden häufig leihweise bereitgestellt; für Erwachsene kann eine Zuzahlung anfallen. * Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und saugende Bettschutzeinlagen. Wie der Name sagt, werden sie verbraucht und können nicht dauerhaft genutzt werden. Ihre Kosten können bis zum geltenden monatlichen Höchstbetrag von 42 € pro Monat (Quelle: § 40 SGB XI) übernommen werden. Pflegehase ergänzt technische Pflegehilfsmittel durch Verbrauchs-Pflegehilfsmittel für die häusliche Versorgung, etwa Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Die monatliche Pflegebox liefert diese zuverlässig und stressfrei direkt nach Hause.
Welche Pflegehilfsmittel gehören in eine Pflegebox?
Eine Pflegebox enthält typischerweise zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden. Je nach individuellem Bedarf können dazugehören: * Einmalhandschuhe und Fingerlinge * Hände- und Flächendesinfektionsmittel * Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch * Einweg-Schutzschürzen * Medizinischer Mundschutz oder FFP2-Masken Die genaue Zusammenstellung ist nicht für jeden Pflegehaushalt gleich. Wer beispielsweise keine Bettschutzeinlagen benötigt, hat möglicherweise einen höheren Bedarf an Handschuhen oder Desinfektion. Eine gute Pflegehilfsmittel Liste hilft dabei, die passenden Pflegehilfsmittel auszuwählen. Die Pflegebox sollte deshalb bedarfsgerecht zusammengestellt und bei Veränderungen der Pflegesituation angepasst werden.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse aktuell bis zu 42 € monatlich (Quelle: § 40 SGB XI), wenn die Voraussetzungen für die Beantragung (Pflegegrad und Pflege in häuslicher Umgebung) erfüllt sind. Der Betrag gilt beispielsweise für ausgewählte Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Einmal-Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Masken. Er ist kein pauschales Pflegegeld, sondern ein Höchstbetrag für tatsächlich benötigte und erstattungsfähige Produkte. Pflegehase rechnet die bewilligten Verbrauchsartikel bis zu dieser Grenze direkt mit der Pflegekasse ab. Für technische Pflegehilfsmittel gelten andere Regelungen: Sie werden häufig leihweise bereitgestellt; bei Erwachsenen kann eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel, anfallen (Quelle: § 40 SGB XI Abs. 3).
Muss ich Pflegehilfsmittel selbst kaufen oder kann ich sie beantragen?
Pflegehilfsmittel können bei erfüllten Voraussetzungen über die Pflegekasse erstattet werden. Ein Selbstkauf ist ebenfalls möglich, doch vorab sollte geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen die Kasse die Kosten erstattet. Wer Produkte ohne vorherige Abstimmung kauft, trägt sonst möglicherweise einen Teil der Kosten selbst. Alternativ können Versicherte ihre Pflegehilfsmittel über einen zugelassenen Anbieter beantragen. Bei Pflegehase lässt sich der Bedarf online angeben. Pflegehase übermittelt den Antrag, übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse und rechnet bewilligte Verbrauchsprodukte direkt ab. Nach der Genehmigung erfolgt die bedarfsgerechte Lieferung nach Hause.
Wie kann ich Pflegehilfsmittel online beantragen?
Pflegehilfsmittel können online beantragt werden, indem die pflegebedürftige Person, der Pflegegrad und der Bedarf angegeben werden. Bei Pflegehase läuft die Beantragung der Pflegebox in wenigen Schritten ab: 1. Passende Verbrauchs-Pflegehilfsmittel für den Pflegealltag auswählen. 2. Persönliche Daten, Pflegegrad und Angaben zur Pflegekasse eintragen. 3. Antrag digital prüfen, bestätigen und an Pflegehase übermitteln. 4. Pflegehase leitet den Antrag an die zuständige Pflegekasse weiter und übernimmt die Abstimmung. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflegekasse. Nach der Bewilligung werden die ausgewählten Produkte nach Hause geliefert und die Abrechnung erfolgt direkt durch Pflegehase mit der Pflegekasse. So müssen Angehörige Antrag, Abrechnung und regelmäßige Versorgung nicht jeden Monat neu organisieren.
Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist in der Regel kein Rezept notwendig. Entscheidend sind vielmehr ein anerkannter Pflegegrad, die Pflege im häuslichen Umfeld, ein konkreter Bedarf und die Bewilligung durch die Pflegekasse. Der Antrag kann direkt bei der Pflegekasse oder über einen zugelassenen Anbieter gestellt werden. Davon zu unterscheiden sind medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse, etwa ein Hörgerät oder ein Rollstuhl. Für solche Produkte kann je nach Einzelfall eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Bei technischen Pflegehilfsmitteln empfiehlt sich eine kurze Rückfrage bei der Pflegekasse, welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.
Wie oft werden Pflegehilfsmittel geliefert?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden häufig monatlich geliefert. Der genaue Rhythmus hängt vom bewilligten Bedarf, dem gewählten Anbieter und den Vereinbarungen mit der Pflegekasse ab. Bei Pflegehase erfolgt nach der Genehmigung alle zwei Monate eine regelmäßige Lieferung der Pflegehilfsmittel nach Hause. Ein neuer Antrag ist daher nicht jeden Monat erforderlich. Ändert sich der Bedarf, kann die Zusammenstellung der Pflegebox angepasst werden, zum Beispiel wenn künftig mehr Handschuhe und weniger Bettschutzeinlagen benötigt werden. Bei einem Wechsel der Pflegesituation oder des Leistungsanspruchs sollte Pflegehase zeitnah informiert werden.
Warum sollte ich die Pflegehilfsmittel Liste bei Pflegehase nutzen?
Die Pflegehilfsmittel Liste bei Pflegehase hilft dabei, passende Produkte für die häusliche Pflege schneller zu verstehen und auszuwählen. Pflegehase bietet vor allem: * eine verständliche Übersicht über unterschiedliche Pflegehilfsmittel * eine klare Abgrenzung von technischen Hilfen und Verbrauchsprodukten * Orientierung bei der bedarfsgerechten Zusammenstellung * eine einfache Möglichkeit, die Pflegebox online zu beantragen * Unterstützung bei der Kommunikation und Abrechnung mit der Pflegekasse * eine regelmäßige Lieferung nach der Bewilligung So wird aus einer allgemeinen Produktliste ein praktischer nächster Schritt. Prüfen Sie Ihren Anspruch und wählen Sie die Pflegehilfsmittel aus, die zu Ihrer Pflegesituation passen. Hier können Sie die Pflegebox von Pflegehase beantragen.