Gut zu wissen
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt, die Pflege zu Hause oder in einer betreuten Wohnform erfolgt und die Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege benötigt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag im Einzelfall.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Bei bestehendem Anspruch und Bewilligung kann die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zum gesetzlichen monatlichen Höchstbetrag übernehmen. Pflegehase rechnet die bewilligte Versorgung direkt mit der Pflegekasse ab.
Wann wird die Pflegebox geliefert?
Nach Prüfung und Bewilligung stimmen wir die weitere Versorgung und den Lieferbeginn mit Ihnen ab.
Kann ich den Inhalt meiner Pflegebox später ändern?
Ja. Sie können die Zusammenstellung entsprechend Ihrem Bedarf anpassen. Bitte teilen Sie Änderungen rechtzeitig vor der nächsten Lieferung mit.
Welche Produkte kann ich auswählen?
Zur Auswahl stehen je nach Bedarf unter anderem Einmalhandschuhe, Schutzmasken, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen sowie Produkte zur Hände- und Flächendesinfektion. Die Versorgung richtet sich nach Bedarf, Bewilligung und dem gesetzlichen Höchstbetrag.
Kann ich das Lieferintervall oder die Versorgung beenden?
Das Lieferintervall kann an den Bedarf angepasst werden. Eine laufende Versorgung kann nach den vereinbarten Bedingungen beendet werden; wenden Sie sich dafür bitte rechtzeitig an Pflegehase.