Pflegehilfsmittel, Inkontinenzversorgung und Hausnotruf – bei Pflegehase finden Sie verständliche Beratung und eine Lösung, die zu Ihrem Alltag passt.
Wir sorgen dafür, dass sie sich gut und richtig aufgehoben fühlen. Jeder von uns ist für Sie verantwortlich und wird sich um Sie und Ihr Anliegen kümmern.
Wir denken und handeln nach Ihren Bedürfnissen. Wir setzen uns aktiv für Sie und Ihre Ansprüche ein. Wir gehen keine Kompromisse bei der Qualität ein.
Bei uns sind Pünktlichkeit, Fleiß, Disziplin und Ordnung nicht nur leere Worte. Jeden Tag geben wir für Sie unser Bestes, damit Sie einen schönen Alltag haben.
Sie werden zu Hause von Angehörigen gepflegt und haben einen anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Diese Hilfsmittel erleichtern Ihnen den Alltag und die Pflege Ihrer Lieben. Ihr Arzt muss keine Rezepte verschreiben. Sie oder Ihr Angehöriger brauchen nur ein Formular ausfüllen und an uns zu senden.
Sie haben bereits den Pflegegrad 1 bis 5 oder einen Pflegegrad beantragt.
Sie leben zu Hause oder in einem häuslichem Umfeld wie zum Beispiel betreutes Wohnen.
Eine Pflegebox ist eine regelmäßig gelieferte Zusammenstellung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln für die häusliche Pflege. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz. Diese Produkte werden im Pflegealltag immer wieder benötigt und müssen deshalb regelmäßig ersetzt werden.
Für entsprechende Pflegehilfsmittel besteht bei erfüllten Voraussetzungen ein Anspruch von bis zu 42 € pro Monat (Quelle: § 40 SGB XI). Die Pflegebox von Pflegehase bündelt die Versorgung, indem die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch alle zwei Monate direkt nach Hause geliefert werden. So sind wichtige Pflegehilfsmittel verlässlich verfügbar, ohne dass sie ständig einzeln nachgekauft werden müssen.
Anspruch haben grundsätzlich Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause beziehungsweise in häuslicher Umgebung gepflegt werden und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 € monatlich (Quelle: § 40 SGB XI)
Für eine Pflegebox sollten insbesondere diese Voraussetzungen erfüllt sein: * anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 * Pflege in der häuslichen Umgebung * Versorgung durch Angehörige oder eine andere private Pflegeperson * tatsächlicher Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln
Wer dauerhaft vollstationär in einer Pflegeeinrichtung lebt, hat diesen Anspruch in dieser Form normalerweise nicht, da die benötigten Verbrauchsmaterialien dort über die Einrichtung bereitgestellt werden.
Sie können eine Pflegebox online, telefonisch oder auf dem Postweg beantragen. Besonders einfach ist es, die Pflegebox online zu beantragen, weil die benötigten Angaben direkt übermittelt werden können.
Bei Pflegehase wählen Sie zunächst die benötigten Pflegehilfsmittel aus und geben anschließend die persönlichen Daten der pflegebedürftigen Person, den Pflegegrad sowie Angaben zur Kranken- beziehungsweise Pflegekasse an. Wir prüfen die Daten und leiten den Antrag zur Kostenübernahme an die zuständige Pflegekasse weiter. Nach der Bewilligung übernehmen wir auch die weitere Abwicklung. So müssen Sie den Antrag nicht selbst bei der Pflegekasse einreichen.
Ja, Sie können Ihre Pflegebox online zusammenstellen und die Beantragung direkt digital starten. Wer eine Pflegebox online bestellen möchte, wählt bei Pflegehase zunächst die gewünschten Produkte aus. Anschließend werden die persönlichen Angaben, Informationen zum Pflegegrad und zur Pflegekasse sowie die Lieferdaten ergänzt.
Der Online-Prozess führt Schritt für Schritt durch die Produktauswahl, die persönlichen Daten und den abschließenden Check. Danach kümmern wir uns um die Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Versorgung gestartet. Damit lässt sich die Pflegebox online bequem von zu Hause aus beantragen, ohne dass zunächst Formulare bei verschiedenen Stellen zusammengesucht werden müssen.
Für anspruchsberechtigte gesetzlich Versicherte ist die Pflegebox bei Pflegehase im Rahmen des genehmigten Anspruchs in der Regel zuzahlungsfrei. Die Pflegekasse übernimmt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aktuell Aufwendungen von bis zu 42 € pro Monat (Quelle: § 40 SGB XI).
Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Anspruch besteht und die Pflegekasse die Versorgung genehmigt. Bei Pflegehase erfolgt die Abrechnung anschließend direkt mit der Pflegekasse. Auch für die Lieferung entstehen innerhalb der genehmigten Versorgung keine zusätzlichen Versandkosten. Werden darüber hinaus Produkte oder Mengen gewünscht, die nicht von der Kostenübernahme abgedeckt sind, können dagegen zusätzliche Kosten entstehen.
Eine Pflegebox enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Hygiene, Schutz und Versorgung bei der häuslichen Pflege erleichtern. Welche Produkte sinnvoll sind, hängt immer von der individuellen Pflegesituation und dem tatsächlichen Bedarf ab.
Typische Inhalte einer Pflegebox sind: * Einmalhandschuhe * Hände- und Flächendesinfektionsmittel * Hände- und Flächendesinfektionstücher * medizinischer Mundschutz oder FFP2-Masken * saugende Bettschutzeinlagen * Schutzschürzen beziehungsweise Schutzlätzchen * Fingerlinge * Wer beispielsweise regelmäßig bei der Intimpflege unterstützt, benötigt häufig mehr Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Bei Inkontinenz oder längeren Liegezeiten können dagegen Bettschutzeinlagen besonders wichtig sein. Schutzschürzen sind vor allem bei körpernahen Pflegesituationen hilfreich. Deshalb muss nicht jede Pflegebox gleich zusammengestellt sein. Entscheidend ist, dass die enthaltenen Pflegehilfsmittel zum tatsächlichen Pflegealltag passen und dort eingesetzt werden, wo sie regelmäßig gebraucht werden.
Ja, bei Pflegehase kann die Pflegebox individuell zusammengestellt werden. Das ist wichtig, weil sich der Bedarf von Pflegehaushalt zu Pflegehaushalt deutlich unterscheidet. Manche Familien benötigen regelmäßig viele Einmalhandschuhe, während in einer anderen Pflegesituation Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel stärker gebraucht werden.
Bei der Beantragung können Sie deshalb auswählen, welche Produkte für Ihre Versorgung sinnvoll sind. Auch später bleibt die Zusammenstellung flexibel. Wenn bestimmte Artikel nicht mehr benötigt werden oder sich der Pflegebedarf verändert, können Produkte ausgetauscht beziehungsweise Mengen angepasst werden. So erhalten Sie möglichst die Pflegehilfsmittel, die im aktuellen Pflegealltag tatsächlich gebraucht werden.
Nein, Sie müssen die Pflegebox nach der Bewilligung nicht jeden Monat neu beantragen. Der Antrag auf Kostenübernahme wird einmal gestellt. Solange die Voraussetzungen für den Bezug weiter bestehen und die Genehmigung gültig ist, kann die Versorgung anschließend fortgeführt werden.
Bei Pflegehase wird die Lieferung aktuell gebündelt: Sie erhalten die Pflegehilfsmittel nicht jeden Monat einzeln, sondern alle zwei Monate mit entsprechendem Sendungsinhalt. Damit reduziert sich auch der Aufwand rund um einzelne Lieferungen, während der monatliche Leistungsanspruch bestehen bleibt.
Bis zur ersten Pflegebox können nach Antragstellung je nach Pflegekasse und Auslastung bis zu etwa drei Wochen vergehen. Pflegehase prüft die eingereichten Angaben und leitet den Antrag an die zuständige Pflegekasse weiter. Sobald die Bewilligung vorliegt, wird die erste Lieferung veranlasst. Verzögert sich die Entscheidung oder benötigt die Pflegekasse weitere Angaben, kann es länger dauern.
Nein, für die Pflegebox benötigen Sie grundsätzlich kein ärztliches Rezept. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen können über die Pflegekasse beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidend sind ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5, die Pflege in häuslicher Umgebung und ein entsprechender Bedarf an Pflegehilfsmitteln. Eine ärztliche Verordnung ist für diese Verbrauchsprodukte nicht erforderlich. Das unterscheidet die Pflegebox beispielsweise von bestimmten medizinischen Hilfsmitteln, für die die Krankenkasse zuständig sein kann.
Ja, auch pflegende Angehörige können beim Antrag auf eine Pflegebox unterstützen und die Angaben für die pflegebedürftige Person eintragen. Gerade weil Angehörige häufig einen großen Teil der häuslichen Versorgung organisieren, ist die Beantragung bei Pflegehase entsprechend unkompliziert aufgebaut.
Benötigt werden insbesondere die persönlichen Angaben der pflegebedürftigen Person, Informationen zum vorhandenen Pflegegrad sowie zur Kranken- beziehungsweise Pflegekasse. Im Online-Antrag von Pflegehase kann ausdrücklich ausgewählt werden, dass die Pflegebox für eine andere Person beantragt wird. So können Angehörige die Pflegebox beantragen, ohne dass die pflegebedürftige Person den gesamten digitalen Prozess selbst durchführen muss.
Ja, auch privat Pflegeversicherte können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beziehen. Der Ablauf der Kostenerstattung unterscheidet sich allerdings von der direkten Abrechnung bei gesetzlich Versicherten. Privatversicherte erhalten von Pflegehase eine Rechnung für die über die Pflegebox gelieferten Pflegehilfsmittel. Diese wird zunächst selbst bezahlt und anschließend bei der privaten Pflegeversicherung beziehungsweise zuständigen Pflegekasse zur Erstattung eingereicht.
Auch hier sollten die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch erfüllt sein. Bei Unsicherheiten zur individuellen Erstattung empfiehlt sich zusätzlich eine kurze Rückfrage bei der eigenen privaten Pflegeversicherung.
Ja, Sie können die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox auch nach der ersten Bestellung ändern. Das ist besonders sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf verändert. Wird beispielsweise mehr Unterstützung bei der Körperpflege benötigt, können zusätzliche Einmalhandschuhe wichtiger werden. Werden Bettschutzeinlagen dagegen kaum noch gebraucht, kann die Auswahl entsprechend angepasst werden.
Bei Pflegehase lassen sich Änderungen zur folgenden Lieferung unkompliziert mitteilen. Der Inhalt kann beispielsweise telefonisch oder per E-Mail angepasst werden. Auch während der Online-Bestellung besteht bereits die Möglichkeit, die ausgewählten Pflegehilfsmittel zu verändern.
Die Begriffe Pflegebox, Pflegemittel Box und Pflegehilfsmittelbox werden häufig für dasselbe Versorgungskonzept verwendet. Unterschiede bestehen vor allem in der sprachlichen Verwendung.
Pflegebox ist die kurze und im Alltag weit verbreitete Bezeichnung für eine Box mit regelmäßig benötigten Pflegehilfsmitteln. Pflegemittel Box ist eine häufig verwendete Such- und Umgangsform, fachlich aber weniger präzise. Pflegehilfsmittelbox beschreibt den Inhalt genauer, denn finanziert werden über die Pflegekasse bestimmte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Gemeint sind damit beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen für die häusliche Pflege.
Unabhängig vom verwendeten Begriff ist entscheidend, dass die enthaltenen Produkte vom Leistungsanspruch der Pflegekasse erfasst werden – bei der Pflegebox von Pflegehase ist dies der Fall.
Mit der Pflegebox von Pflegehase lässt sich die regelmäßige Versorgung mit Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln einfach organisieren, ohne Antrag, Bestellung und Abrechnung jeden Monat selbst übernehmen zu müssen.
Dabei unterstützen wir Sie insbesondere durch: * einfachen Online-Antrag für die Pflegebox * Unterstützung bei der Abwicklung mit der Pflegekasse * individuelle Produktauswahl passend zur Pflegesituation * regelmäßige und kostenfreie Lieferung direkt nach Hause * flexible Anpassung der Pflegebox, wenn sich der Bedarf verändert
Pflegehase übernimmt damit einen kleinen, aber regelmäßig wiederkehrenden Teil der Pflegeorganisation. Gerade für Angehörige kann das hilfreich sein, weil wichtige Pflegehilfsmittel verlässlich verfügbar bleiben und nicht ständig neu beschafft werden müssen.
Wir unterstützen Sie bei Antrag, Bestellung und Versorgung.
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