Pflegegrad 5

Pflegegrad 5

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, den das System der Pflegeversicherung in Deutschland kennt. Diese Einstufung zeigt an, dass eine Person einen schwersten Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hat. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen in der Regel rund um die Uhr Hilfe in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Diese hohe Abhängigkeit von Unterstützung hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person und ihrer Angehörigen.

Voraussetzungen Pflegegrad 5

  • Bewertung der Selbstständigkeit:
    Die Einstufung in Pflegegrad 5 erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD). Dieser Gutachter bewertet die Selbstständigkeit der Person in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Um in Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, muss der Betroffene in fast allen Bereichen erhebliche Einschränkungen aufweisen.
  • Unterschied zu anderen Pflegegraden: Im Vergleich zu den anderen Pflegegraden zeichnet sich Pflegegrad 5 durch einen besonders hohen Hilfebedarf aus. Während Personen mit Pflegegrad 1 und 2 noch einen erheblichen bis schweren Hilfebedarf haben, benötigen Personen mit Pflegegrad 5 in der Regel eine nahezu vollständige Übernahme der alltäglichen Aktivitäten durch andere. Im Vergleich zu Pflegegrad 4, der „schwerste Pflegebedarf“ bedeutet, haben Menschen mit Pflegegrad 5 einen „schwersten Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.
  • Untersuchungsverfahren zur Einstufung:Für die Einstufung in einen Pflegegrad führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Begutachtung durch. Diese Begutachtung erfolgt in der Regel im Zuhause der zu begutachtenden Person. Dabei beobachtet der Gutachter die Person bei alltäglichen Tätigkeiten und führt mit ihr und ihren Angehörigen ein ausführliches Gespräch. Ziel ist es, ein umfassendes Bild von den Fähigkeiten und Einschränkungen der Person zu bekommen. Auf Basis dieser Informationen erstellt der Gutachter dann einen Bericht, in dem er eine Empfehlung für einen Pflegegrad ausspricht.

Leistungen Pflegegrad 5

Leistungen bei Pflegegrad 5
  • Überblick über die zur Verfügung stehenden Leistungen


    Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen. Dazu gehört zum einen das Pflegegeld, das sie erhalten, wenn sie von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegekräften gepflegt werden. Der Betrag für Pflegegrad 5 beträgt 990 Euro pro Monat (Stand: 2025). Alternativ können Betroffene Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Hierfür stehen bis zu 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung (Stand: 2025).
    Außerdem haben sie Anspruch auf volle Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Zudem besteht die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro pro Monat in Anspruch zu nehmen.
  • Detailinformationen zu einzelnen Leistungen


    Ein wesentlicher Aspekt der Leistungen bei Pflegegrad 5 ist die vollstationäre Pflege. Hier werden die Kosten für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim übernommen. Die Höhe des Betrags hängt von der Region und der Einrichtung ab. Zusätzlich zur vollstationären Pflege gibt es auch die Möglichkeit der teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung. Für Personen mit Pflegegrad 5 besteht zudem Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten. Der Betrag für diese Leistungen beträgt bis zu 1.854 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege und 1.685 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege. Die Leistungen können miteinander kombiniert werden, sodass insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
  • Prozess zur Beantragung der Leistungen


    Die Beantragung der Pflegeleistungen erfolgt über die Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt werden, in dem der Wunsch nach Begutachtung geäußert wird. Nach Erhalt des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) mit der Begutachtung. Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen.

Praktische Hinweise für den Alltag

  • Umgang mit den täglichen Herausforderungen
    Der Alltag mit Pflegegrad 5 stellt hohe Anforderungen an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Es ist wichtig, Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich gut zu organisieren. Hilfsmittel wie Hebelifter, Pflegebetten oder spezielle Bad- und Toiletteneinrichtungen können den Alltag erleichtern. Darüber hinaus ist es wichtig, sich regelmäßig Auszeiten zu nehmen und auf die eigene Gesundheit zu achten.
  • Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung
    gibt zahlreiche Angebote zur Unterstützung und Entlastung von Personen mit Pflegegrad 5 und ihren Angehörigen. Dazu gehören neben den Leistungen der Pflegekasse auch Angebote von Vereinen und Wohlfahrtsverbänden, wie zum Beispiel Pflegeberatung, Selbsthilfegruppen oder Freiwilligendienste. Auch ehrenamtliche Helfer können eine wertvolle Unterstützung sein.
  • Wichtige Kontakte und Anlaufstellen
    Wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Pflegegrad 5 und ihre Angehörigen sind die Pflegekassen, die Pflegeberatungsstellen und die Sozialämter. Auch der Hausarzt kann eine wichtige Rolle spielen und bei der Organisation der Pflege und der Auswahl der richtigen Hilfsmittel helfen.

Fazit und abschließende Gedanken

Pflegegrad 5 bedeutet einen schwersten Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dies stellt eine große Herausforderung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Es ist daher wichtig, die zur Verfügung stehenden Leistungen und Unterstützungsangebote zu nutzen und gut organisiert zu sein. Mit der richtigen Hilfe und Unterstützung kann auch bei Pflegegrad 5 eine hohe Lebensqualität erreicht werden.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung in der deutschen Pflegeversicherung. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Voraussetzungen, Leistungen und den Alltag mit Pflegegrad 5.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung in der Pflegeversicherung und bedeutet, dass eine Person einen schwersten Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hat. Betroffene benötigen in der Regel rund um die Uhr Hilfe in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens.

Welche Voraussetzungen gibt es für Pflegegrad 5?

Um in Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, müssen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens erhebliche Einschränkungen vorliegen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD) bewertet die Selbstständigkeit anhand von Modulen wie Mobilität, kognitiven Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr. Liegt ein besonders hoher Pflegebedarf in all diesen Bereichen vor, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 5.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 5 zur Verfügung?

Pflegegrad-5-Betroffene haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen. Dazu gehören:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege (derzeit 901 €/Monat).
  • Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst (bis zu 2.095 €/Monat).
  • Entlastungsbetrag von 125 €/Monat für Betreuungs- und Entlastungsangebote.
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Lifter) sowie bis zu 40 € monatlich für Verbrauchsmaterialien.
  • Wohnraumanpassungen von bis zu 4.000 € (z. B. für ein barrierefreies Badezimmer).
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse zudem einen Großteil der anfallenden Kosten. Die genaue Höhe variiert je nach Einrichtung und Region.

Wie sieht ein Fallbeispiel für Pflegegrad 5 aus?

Nehmen wir Frau Müller als Beispiel: Sie ist 78 Jahre alt und leidet unter einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung sowie einer Demenz. Sie ist auf ein Pflegebett und einen Lifter angewiesen und kann weder selbstständig essen noch sitzen. Aufgrund ihres sehr hohen Hilfebedarfs wurde sie in Pflegegrad 5 eingestuft. Sie erhält 901 € Pflegegeld monatlich, weil ihre Familie sie mitbetreut, sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett und ein Antidekubitus-System.

Wie viel Zeit benötigt man für die Pflege bei Pflegegrad 5?

Menschen mit Pflegegrad 5 sind in nahezu allen Bereichen auf Unterstützung angewiesen. Der tägliche Pflegeaufwand beträgt häufig mehrere Stunden pro Tag – in vielen Fällen sogar acht Stunden oder mehr. Oft ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich, zum Beispiel bei vollständig bettlägerigen Personen oder Menschen mit schwerer Demenz, die durchgehend beaufsichtigt werden müssen.

Fazit: Was sollte man über Pflegegrad 5 wissen?

Pflegegrad 5 stellt eine enorme Herausforderung für Betroffene und Angehörige dar. Die Pflegeversicherung bietet jedoch vielfältige finanzielle und praktische Hilfen, um die Pflege zu organisieren und zu erleichtern. Mit guter Planung, der richtigen Auswahl von Pflegehilfsmitteln und gegebenenfalls professioneller Unterstützung können Menschen mit Pflegegrad 5 ein möglichst würdevolles und betreutes Leben führen.

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