Einleitung
Das eigene Zuhause spielt eine zentrale Rolle für die Lebensqualität von Pflegebedürftigen. Oft sind jedoch bauliche Anpassungen notwendig, um das Wohnen sicherer und barrierefreier zu gestalten. Die Pflegeversicherung unterstützt solche Maßnahmen mit Zuschüssen, die ab 2025 bei bis zu 4.180 € pro Maßnahme liegen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gefördert werden, wie Sie diese beantragen und welche Vorteile sie bieten.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die darauf abzielen, die Pflege zu Hause zu erleichtern und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Dazu zählen unter anderem:
- Barrierefreie Zugänge, z. B. Rampen oder verbreiterte Türen
- Anpassung des Badezimmers, z. B. ebenerdige Duschen oder Haltegriffe
- Treppenlifte oder andere Hilfen zur Überwindung von Treppen
- Anpassung der Küche für rollstuhlgerechte Nutzung
- Installation von Notrufsystemen
Fallbeispiel: Umbau des Badezimmers
Herr Fischer, Pflegegrad 3, lebt in seiner Wohnung, die nicht barrierefrei ausgestattet ist. Um die Pflege zu erleichtern, wird das Badezimmer umgebaut: Eine Badewanne wird durch eine ebenerdige Dusche ersetzt, und Haltegriffe werden installiert. Die Kosten von 4.000 € bis zum 31.12.2024 bzw. 4.180 € ab dem 01.01.2025 übernimmt die Pflegekasse vollständig im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können die Zuschüsse addiert werden. Dies ermöglicht größere Umbauten oder Anpassungen.
Tabelle: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Jahr | Maximaler Zuschuss (€) |
---|---|
2024 | 4.000 |
2025 | 4.180 |
Wer hat Anspruch auf die Zuschüsse?
Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) beantragen, die in ihrer häuslichen Umgebung wohnen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme dazu beiträgt:
- die Pflege zu erleichtern,
- die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern, oder
- die Sicherheit im Wohnumfeld zu erhöhen.
Wie beantragen Sie die Zuschüsse?
- Bedarf ermitteln: Klären Sie mit einem Pflegeberater oder einem Fachbetrieb, welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind.
- Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Dazu sind häufig Kostenvoranschläge und eine Begründung erforderlich.
- Genehmigung abwarten: Beginnen Sie mit den Umbaumaßnahmen erst nach der schriftlichen Genehmigung der Pflegekasse.
- Rechnungen einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Fallbeispiel: Treppenlift für das Eigenheim
Frau Weber, Pflegegrad 4, kann die obere Etage ihres Hauses nicht mehr erreichen. Die Installation eines Treppenlifts kostet 8.000 €. Da Frau Weber und ihr ebenfalls pflegebedürftiger Ehemann (Pflegegrad 2) gemeinsam im Haushalt leben, nutzen sie den Zuschuss von 4.180 € pro Person und können die Kosten vollständig decken.
Wichtige Hinweise
- Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Mehrere Maßnahmen können kombiniert werden, solange der maximale Zuschuss nicht überschritten wird.
- Die Maßnahmen dürfen nicht vor Genehmigung durch die Pflegekasse begonnen werden.
Fazit
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind eine wertvolle Unterstützung, um das Zuhause sicherer und pflegegerechter zu gestalten. Der erhöhte Zuschuss von bis zu 4.180 € ab 2025 bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zusätzliche finanzielle Entlastung. Planen Sie die Maßnahmen frühzeitig und nutzen Sie die Beratung durch Fachbetriebe und Pflegeberater, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.