Pflegeunterstützungsgeld – Finanzielle Hilfe, wenn Angehörige kurzfristig einspringen müssen

Eine freundliche Alltagsszene zeigt zwei Angehörige, die einen älteren Mann im Sessel betreuen. Sie halten ein großes Dokument mit Euro-Symbol, das symbolisch für finanzielle Unterstützung in der Pflege steht.

Wenn Angehörige kurzfristig einspringen müssen, bringt das nicht nur organisatorische, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Das Pflegeunterstützungsgeld sorgt dafür, dass Sie in einer akuten Pflegesituation kurzfristig für Ihre Angehörigen da sein können, ohne Einkommenseinbußen befürchten zu müssen.

Was ist Pflegeunterstützungsgeld und wer hat Anspruch darauf?

Definition und rechtliche Grundlage (§ 44a SGB XI)

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die pflegende Angehörige finanziell entlastet, wenn sie kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen müssen. Es basiert auf der rechtlichen Grundlage des § 44a SGB XI und gehört zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Die Zahlung soll ermöglichen, dass pflegende Angehörige bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben können, um in einer akuten Pflegesituation die Versorgung zu organisieren oder die Pflege selbst sicherzustellen. (Quelle: BMG)

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld sind eine akute Pflegesituation, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes sowie die Notwendigkeit einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung zur Organisation oder Durchführung der Pflege. Der Pflegebedürftige muss mindestens einen Pflegegrad 1 haben und in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sein. Das Pflegeunterstützungsgeld kann pro pflegebedürftiger Person für maximal zehn Arbeitstage je pflegender Person gewährt werden. (Quelle: § 44a SGB XI Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung)

Wer gilt als pflegender Angehöriger im Sinne des Gesetzes?

Als pflegende Angehörige mit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld gelten nicht nur direkte Verwandte wie Kinder, Eltern oder Ehepartner, sondern auch Geschwister, Schwiegerkinder, Enkel oder Personen, die eine enge persönliche Bindung zum Pflegebedürftigen haben, etwa Lebenspartner oder langjährige Freunde. Diese breite Definition ermöglicht es, dass auch nicht verwandte Personen kurzfristig einspringen können, wenn sie die Pflege übernehmen möchten. (Quelle: BMG)

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Antragstellung: So beantragst du Pflegeunterstützungsgeld richtig

Wo stelle ich den Antrag – Krankenkasse oder Pflegekasse?

Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gestellt. Diese ist in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse des Pflegebedürftigen angesiedelt. Wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise sofort nach Eintritt der akuten Pflegesituation, um Verzögerungen zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen für einen reibungslosen Ablauf

Für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • eine ärztliche Bescheinigung, dass eine akute Pflegesituation eingetreten ist und eine Pflegebedürftigkeit mindestens ab Pflegegrad 1 vorliegt, sowie 
  • eine Bestätigung des Arbeitgebers über die kurzfristige Arbeitsverhinderung zur Organisation oder Übernahme der Pflege. 

Manche Pflegekassen stellen dafür eigene Formulare zur Verfügung, die von Arzt und Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.


Fristen und Dauer der Leistung – was ist zu beachten?

Das Pflegeunterstützungsgeld kann für maximal zehn Arbeitstage je akuter Pflegesituation in Anspruch genommen werden. Diese Tage können auch auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden. Wichtig: Die Frist zur Beantragung sollte zeitnah nach Beginn der Arbeitsverhinderung erfolgen, um den Anspruch nicht zu gefährden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel für die Tage, an denen tatsächlich keine Arbeitstätigkeit ausgeübt wurde, und orientiert sich am Nettoeinkommen als Lohnersatzleistung. Eine frühzeitige Kommunikation mit der Pflegekasse hilft, den Ablauf reibungslos zu gestalten und finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Step-by-Step Guide zur Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld

SchrittWas ist zu tun?Worauf achten?
1. Akute Pflegesituation erkennenPflegebedürftigkeit tritt unerwartet ein (z.B. Krankenhausentlassung, plötzliche Verschlechterung)Pflegebedürftiger muss mindestens Pflegegrad 1 haben
2. Arbeitgeber informierenArbeitgeber über die kurzfristige Arbeitsverhinderung informierengesetzlicher Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung
3. Ärztliche Bescheinigung einholenDer Arzt stellt eine Bescheinigung über die akute Pflegesituation aus.Bescheinigung möglichst zeitnah einholen
4. Antrag bei der Pflegekasse stellenPflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragenKontakt meist über die Krankenkasse des Pflegebedürftigen
5. Benötigte Unterlagen einreichenÄrztliche Bescheinigung, Nachweis der Arbeitsverhinderung vom ArbeitgeberEinige Kassen bieten eigene Formulare an.
6. Auszahlung und Nutzung der LeistungPflegeunterstützungsgeld wird als Lohnersatz gezahlt.Leistung wird für maximal 10 Arbeitstage je akuter Situation gewährt
7. Dokumentation aufbewahrenalle Unterlagen und Bescheide gut abheftenwichtig für spätere Nachweise und Pflegezeit-Dokumentation

(Quelle: BMG)

Höhe und Dauer der Zahlung im Überblick

Wie viel Pflegeunterstützungsgeld wird gezahlt?

Das Pflegeunterstützungsgeld wird als Lohnersatzleistung gezahlt und beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geflossen sind, kann sich der Satz auf 100 % des Nettoentgelts erhöhen. (Quelle: § 44a SGB XI Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung)


Wie lange wird die Leistung gewährt?

Das Pflegeunterstützungsgeld wird für maximal zehn Arbeitstage je akuter Pflegesituation gezahlt. Diese Tage können auch von mehreren Angehörigen gemeinsam genutzt werden. Beispielsweise können Geschwister sich die Tage teilen, sodass die Pflege des Angehörigen gesichert wird. Die Leistung wird ausschließlich für die Tage gezahlt, an denen die Arbeit tatsächlich zur Organisation oder Durchführung der Pflege ausgesetzt wurde. (Quelle: BMG)

Beispiele zur Berechnung der Leistungshöhe

Beispiel 1:

Eine Angestellte verdient netto 100 € pro Tag. Sie nimmt fünf Tage Pflegeunterstützung in Anspruch. Sie erhält 90 € pro Tag, insgesamt 450 € Pflegeunterstützungsgeld.

Beispiel 2:

Ein Arbeitnehmer mit 2.000 € Netto-Monatsgehalt erhält aufgrund von Sonderzahlungen in den vergangenen zwölf Monaten 100 % Ersatz. Bei zehn Tagen Freistellung mit einem täglichen Netto von 100 € bekommt er 1.000 € Pflegeunterstützungsgeld.

Beispiel 3: 

Sohn und Tochter teilen sich die Pflegezeit für ihre Mutter und nehmen je fünf Tage in Anspruch. Jeder erhält für seine fünf Tage Pflegeunterstützungsgeld entsprechend seinem Nettoeinkommen.

Wichtige Hinweise und häufige Stolperfallen

Was passiert bei mehrfacher Inanspruchnahme pro Jahr?

Das Pflegeunterstützungsgeld kann mehrmals pro Jahr beantragt werden, jedoch immer nur für maximal zehn Arbeitstage pro akuter Pflegesituation und pro pflegebedürftiger Person. Tritt also erneut eine akute Verschlechterung ein oder ein anderer Angehöriger wird plötzlich pflegebedürftig, kann die Leistung erneut beantragt werden. Wichtig: Bei derselben Pflegesituation ist die Zahl auf zehn Tage begrenzt, diese können aber auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden. (Quelle: BMG)

Kombination mit anderen Pflegeleistungen – was ist erlaubt?

Das Pflegeunterstützungsgeld lässt sich mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren. Parallel können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für den Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Auch eine Kombination mit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder einer Pflegezeit ist möglich, wobei das Pflegeunterstützungsgeld meist während der kurzfristigen Arbeitsverhinderung gezahlt wird. (Quelle: BMG)

Was tun bei Ablehnung oder Problemen mit der Kasse?

Wird der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld abgelehnt, sollten Sie die Begründung der Pflegekasse prüfen. Häufig fehlen nur Unterlagen oder eine ärztliche Bescheinigung. Bei Unklarheiten hilft ein telefonisches Gespräch mit der Sachbearbeitung. Wird der Anspruch zu Unrecht abgelehnt, kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Bei Bedarf kann auch eine Pflegeberatung unterstützen, um Ansprüche durchzusetzen und Fristen einzuhalten.

Tipp: Wenn Sie Angehörige pflegen, sind geeignete Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Bettschutzeinlagen eine große Unterstützung im Alltag. Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie sich diese Hilfsmittel zuzahlungsfrei im Rahmen der Pflegebox von Pflegehase liefern lassen – unkompliziert und monatlich direkt nach Hause.

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