Einleitung
Die Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, um den Alltag zu erleichtern. Eine der zentralen Leistungen sind die sogenannten Pflegesachleistungen. Sie ermöglichen die Inanspruchnahme professioneller Pflege und hauswirtschaftlicher Hilfe, die direkt von der Pflegekasse finanziert und mit einem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet werden. Doch was genau umfasst diese Leistung, wer hat Anspruch darauf, und wie können Sie Pflegesachleistungen optimal nutzen? Dieser Leitfaden gibt einen strukturierten Überblick.
Was sind Pflegesachleistungen und wann hat man Anspruch darauf?
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden. Sie decken alle grundlegenden Bereiche der häuslichen Pflege ab – von der Körperpflege über die Ernährung bis zur Mobilität.
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in der häuslichen Umgebung – also zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft – gepflegt werden. Pflegegrad 1 ist davon ausgenommen; hier steht ausschließlich der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich zur Verfügung.
Pflegesachleistungen gelten immer dann, wenn ein professioneller Dienst pflegerische Aufgaben übernimmt. Angehörige oder Freunde, die unentgeltlich helfen, können über das Pflegegeld (oder eine Kombinationsleistung) berücksichtigt werden.
Wichtig: Pflegesachleistungen werden nicht bar ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Das vereinfacht die Organisation und unterstützt eine verlässliche Qualität der Versorgung.
(Quelle: BMG)
Finanzielle Entlastung durch Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen entlasten Pflegebedürftige und Angehörige finanziell erheblich, weil keine direkte Auszahlung an die pflegebedürftige Person erfolgt, sondern eine Abrechnung bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze über den Pflegedienst möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu den monatlichen Höchstbeträgen, die sich nach dem Pflegegrad richten.
Leistungssätze ab 2025:
- Pflegegrad 2: 796 € monatlich
- Pflegegrad 3: 1.497 € monatlich
- Pflegegrad 4: 1.859 € monatlich
- Pflegegrad 5: 2.299 € monatlich
(Quelle: Bundesverwaltungsamt)
Diese Beträge können für ambulante Pflegeleistungen eingesetzt werden. Wer zusätzlich Pflegegeld bezieht, kann beide Leistungen im Rahmen der Kombinationsleistung verbinden. Für viele Familien sind Pflegesachleistungen ein entscheidender Vorteil, weil sie hohe private Pflegekosten vermeiden und eine regelmäßige professionelle Unterstützung im häuslichen Umfeld ermöglichen.
Qualitätssicherung: Warum Pflegesachleistungen professionelle Pflege fördern
Ein großer Vorteil der Pflegesachleistungen liegt in der Qualitätssicherung. Da ausschließlich zugelassene Pflegedienste diese Leistungen erbringen dürfen, ist die fachgerechte Versorgung strukturell abgesichert. Pflegedienste unterliegen gesetzlichen Anforderungen und werden regelmäßig geprüft – sowohl hinsichtlich Pflegequalität als auch Dokumentation.
Pflegebedürftige profitieren insbesondere davon, weil:
- ausgebildete Pflegefachkräfte die Versorgung übernehmen,
- die Pflege nach anerkannten Standards erfolgt,
- Angehörige entlastet werden und Zeit für andere Aufgaben bleibt,
- Komplikationen und Pflegefehler reduziert werden.
Zudem haben Versicherte Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI), um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. So bleibt die Versorgung auch bei verändertem Gesundheitszustand langfristig stabil.
Kombination mit Pflegegeld – mehr Flexibilität im Pflegealltag
Viele Menschen entscheiden sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die sogenannte Kombinationsleistung. Damit können Pflegebedürftige individuell festlegen, welchen Teil der Pflege Angehörige übernehmen und welchen Teil ein Pflegedienst. Entsprechend verändert sich auch der Anteil der jeweils ausgezahlten bzw. genutzten Leistung.
(Quelle: § 38 SGB XI)
Beispiel: Wird nur 50 % des Budgets für Pflegesachleistungen genutzt, zahlt die Pflegekasse zusätzlich 50 % des Pflegegeldes aus. So lässt sich die Pflege flexibel organisieren – ideal, wenn Angehörige und Profis Hand in Hand arbeiten.
Die Kombinationsmöglichkeit ist ein zentraler Vorteil:
- mehr Entscheidungsfreiheit für Pflegebedürftige,
- individuelle Aufteilung zwischen familiärer und professioneller Pflege,
- finanzielle Fairness: kein Anspruch geht „komplett verloren“,
- Entlastung der Angehörigen ohne unnötige Bürokratie.
Wie Pflegesachleistungen die Betreuung zu Hause erleichtern
Pflegesachleistungen tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause leben können. Ambulante Pflegedienste übernehmen Aufgaben, die Angehörige zeitlich oder körperlich nicht leisten können – etwa beim Baden, Anziehen, Verbandswechsel oder der Medikamentengabe. Gerade bei höherem Pflegegrad schafft das Stabilität und Sicherheit im Alltag.
Angehörige werden entlastet, weil sie nicht allein die Versorgung stemmen müssen und Erholungsphasen besser planbar werden. Zusätzlich sorgt die professionelle Dokumentation für mehr Transparenz – auch mit Blick auf spätere Anpassungen des Pflegegrades.
Pflegesachleistungen richtig beantragen: Schritt für Schritt erklärt
- Antrag stellen: Pflegebedürftige oder Angehörige stellen den Antrag auf Pflegesachleistungen bei der zuständigen Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt).
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) (bzw. Medicproof bei Privatversicherten) prüft den Pflegebedarf und legt den Pflegegrad fest.
- Pflegedienst wählen: Nach Anerkennung eines Pflegegrades (mindestens Pflegegrad 2) kann ein zugelassener Pflegedienst beauftragt werden.
- Abrechnung: Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wichtig ist, dass der Pflegedienst über eine gültige Zulassung verfügt, damit die Kosten im Rahmen der Höchstbeträge übernommen werden. Bei Unsicherheit helfen Pflegeberater oder Pflegestützpunkte bei der Antragstellung.
Pflegesachleistungen im Vergleich zu anderen Pflegeleistungen
Pflegesachleistungen sind Teil eines umfassenden Systems an Pflegeleistungen. Im Unterschied zu Pflegegeld oder Entlastungsbetrag handelt es sich nicht um eine Geldleistung, sondern um eine Sachleistung: Die Mittel sind an eine konkrete Dienstleistung gebunden und werden über den Pflegedienst nachweisbar abgerechnet.
- Pflegegeld: wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder Freunde überwiegend pflegen.
- Pflegesachleistungen: gelten, wenn ein ambulanter Pflegedienst Pflege übernimmt.
- Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Entlastungsbetrag: kann für zusätzliche Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden.
Pflegesachleistungen bieten den Vorteil einer abgesicherten professionellen Versorgung, während über die Kombinationsleistung weiterhin Flexibilität möglich bleibt – besonders sinnvoll bei höherem Pflegebedarf oder wenn Angehörige Entlastung benötigen.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegesachleistungen
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer monatlichen Höchstgrenze (abhängig vom Pflegegrad) und der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegesachleistungen werden daher nicht bar ausgezahlt, sondern als konkrete Dienstleistung im häuslichen Umfeld erbracht.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause (oder in einer häuslichen Wohnform wie einer Wohngemeinschaft) versorgt werden. Pflegegrad 1 ist von Pflegesachleistungen ausgeschlossen; hier steht in der Regel der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen (Leistungsbeträge) ab 2025?
Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegesachleistungen die Kosten bis zu den monatlichen Höchstbeträgen (je nach Pflegegrad). Ab 2025 gelten:
- Pflegegrad 2: 796 € monatlich
- Pflegegrad 3: 1.497 € monatlich
- Pflegegrad 4: 1.859 € monatlich
- Pflegegrad 5: 2.299 € monatlich
Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Wird der Höchstbetrag überschritten, entstehen in der Regel zusätzliche Kosten, die privat zu tragen sind – daher ist eine sinnvolle Leistungsplanung wichtig.
Welche Vorteile bieten Pflegesachleistungen im Alltag?
Pflegesachleistungen bieten vor allem finanzielle Entlastung und eine abgesicherte Pflegequalität, weil zugelassene Pflegedienste die Leistungen erbringen und dokumentieren. Das entlastet Angehörige, schafft Stabilität im Alltag und unterstützt eine sichere Versorgung zu Hause – insbesondere bei steigendem Pflegebedarf.
Können Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombiniert werden?
Ja. Das nennt sich Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Dabei übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Pflege (Pflegesachleistungen), während Angehörige oder andere private Pflegepersonen den restlichen Teil leisten (Pflegegeld anteilig). Nutzen Sie zum Beispiel nur 50 % des Sachleistungsbudgets, erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes. So lässt sich die Versorgung flexibel an den Alltag anpassen.
Wie beantrage ich Pflegesachleistungen Schritt für Schritt?
Der Ablauf ist in der Regel:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (Pflegegrad / Leistungen).
- Begutachtung durch den MD (bei Privatversicherten Medicproof) und Festlegung des Pflegegrades.
- Zugelassenen ambulanten Pflegedienst auswählen und Leistungen planen.
- Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst zugelassen ist, damit die Kostenübernahme im Rahmen der Höchstbeträge gesichert ist.
Wie unterscheiden sich Pflegesachleistungen von Pflegegeld und Entlastungsbetrag?
Pflegesachleistungen sind Sachleistungen (professionelle Dienste) und werden nicht bar ausgezahlt. Pflegegeld ist eine Geldleistung, wenn die Pflege überwiegend privat erfolgt. Der Entlastungsbetrag ist für zusätzliche Unterstützungsangebote im Alltag gedacht. Über die Kombinationsleistung können Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig zusammen genutzt werden.