Definition und Bedeutung von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Pflegealltag erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhöhen. Sie werden von der Pflegekasse oder Krankenkasse finanziell unterstützt und helfen sowohl den Betroffenen als auch den pflegenden Angehörigen dabei, eine sichere Versorgung zu Hause zu gewährleisten.
Welche Hilfsmittel gibt es in der Pflege und wofür werden sie eingesetzt?
Pflegehilfsmittel sind praktische, alltagserleichternde Produkte, die Pflegebedürftigen Sicherheit und Selbstständigkeit ermöglichen – und gleichzeitig Angehörige entlasten. Sie spielen in der häuslichen Pflege eine entscheidende Rolle, denn sie helfen, den Pflegealltag sicher, hygienisch und komfortabel zu gestalten.
Zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Pflege zählen:
- Mobilitätshilfen: z. B. Rollatoren, Pflegebetten, Aufstehhilfen oder Transferhilfen – sie erleichtern Bewegungen und können Stürze vermeiden.
- Hygienehilfen: etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen – sie unterstützen eine hygienische Pflege.
- Hilfsmittel zur Körperpflege: z. B. Duschhocker, Waschschüsseln oder Toilettenstühle, die tägliche Abläufe erleichtern.
- Technische Hilfsmittel: z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten, Antidekubitusmatratzen oder Pflegebadewannen.
- Verbrauchshilfsmittel: Artikel, die regelmäßig gebraucht und ersetzt werden, z. B. Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Desinfektionstücher.
Pflegehilfsmittel sind weit mehr als nur Zubehör – sie ermöglichen eine würdevolle, sichere Pflege zu Hause und können das Risiko für Verletzungen oder Infektionen deutlich senken.
Unterschied zwischen zum Verbrauch bestimmten und technischen Pflegehilfsmitteln
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einwegprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
- Technische Pflegehilfsmittel: Langlebige Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, meist als Leihgabe überlassen.
Wie unterscheidet man technische Pflegehilfsmittel und Verbrauchshilfsmittel?
Das Pflegehilfsmittelsystem unterscheidet zwei Hauptgruppen – beide sind wichtig, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen:
1. Technische Pflegehilfsmittel
Diese Hilfsmittel sind langlebig, technisch aufwendiger und werden häufig leihweise bereitgestellt. Sie dienen vor allem der Sicherheit, Mobilität und Entlastung – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende.
Beispiele: Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle, Patientenlifter, Hausnotrufsysteme, Dusch- und Toilettenstühle, Antidekubitusmatratzen.
2. Verbrauchspflegehilfsmittel
Diese Produkte werden regelmäßig gebraucht und nach Benutzung entsorgt. Sie sichern Hygiene und Schutz bei der täglichen Pflege.
Dazu gehören: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (Hände/Flächen), Mundschutz und Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, Fingerlinge.
Tipp: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten dieser Verbrauchsmaterialien bis zu 42 € monatlich. Pflegehase liefert Pflegehilfsmittel als praktische Pflegebox direkt zu Ihnen nach Hause – individuell anpassbar, sicher und ohne Zusatzkosten.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wie funktioniert die Beantragung?
- Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5
- Häusliche Pflege (z. B. zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft)
- Beantragung über die zuständige Pflegekasse
- Beantragung mit Rezept (häufig bei technischen Hilfsmitteln) oder direkt über Anbieter wie Pflegehase
Kostenübernahme und Finanzierung von Pflegehilfsmitteln
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt und die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt. Grundlage ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln entsprechend dem Pflegehilfsmittelverzeichnis. Wichtig ist zudem, dass die Hilfsmittel die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen.
Die Pflegekasse übernimmt dabei insbesondere:
- Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen) – Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI.
- Technische Pflegehilfsmittel, wenn sie zur Pflege notwendig sind (z. B. Pflegebett, Hausnotrufsystem, Lagerungshilfen). Häufig erfolgt die Versorgung leihweise; möglich ist ein geringer Eigenanteil (je nach Hilfsmittel und Regelung der Kasse).
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel werden meist geliehen oder mit einem geringen Eigenanteil übernommen.
Wie beantrage ich eine Kostenübernahme?
Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse, entweder mit ärztlichem Rezept (häufig bei technischen Hilfsmitteln) oder direkt über Anbieter wie Pflegehase. Viele Anbieter übernehmen die komplette Abwicklung mit der Kasse.
Pflegehilfsmittel auf Rezept – Was zahlt die Krankenkasse?
Medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Sauerstoffgeräte können vom Arzt verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach Prüfung der Notwendigkeit. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmittel auf Rezept.
Welche Hilfsmittel sind 2025 neu in der Pflegehilfsmittelliste aufgenommen?
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig fortgeschrieben. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht hierzu laufend „Nachträge“ mit neu aufgenommenen Produkten und Änderungen – auch für Pflegehilfsmittel. Welche Produkte im Jahr 2025 neu aufgenommen wurden, hängt von den jeweiligen Nachträgen ab. Eine aktuelle Übersicht mit den zugehörigen PDF-Listen (Neuaufnahmen und Änderungen) finden Sie direkt beim GKV-Spitzenverband: Neue Produkte & Änderungen (Hilfsmittelverzeichnis/Pflegehilfsmittelverzeichnis).
Tipp: Wenn Sie prüfen möchten, ob ein konkretes Produkt erstattungsfähig ist, orientieren Sie sich an der Listung im (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis und lassen Sie sich vom Anbieter oder der Pflegekasse bestätigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse richtig?
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel ist unkompliziert – er kann schriftlich, telefonisch oder digital gestellt werden. Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit bereits durch einen Pflegegrad anerkannt wurde.
So funktioniert der Antrag Schritt für Schritt:
- Pflegegrad nachweisen: Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
- Antrag stellen: Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse eingereicht werden – oder direkt über Anbieter wie Pflegehase, die den Beantragungsprozess übernehmen.
- Begründung angeben: Kurz erläutern, warum das Pflegehilfsmittel benötigt wird (z. B. „zur Sicherung der Hygiene“ oder „zur Erleichterung der Mobilität“).
- Ärztliche Bescheinigung (bei technischen Hilfsmitteln): Häufig ist eine ärztliche Verordnung sinnvoll oder erforderlich.
- Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag. Bei Verbrauchshilfsmitteln erfolgt die Genehmigung häufig unkompliziert.
Tipp: Wer den Antrag über Pflegehase stellt, spart Zeit – wir kümmern uns um die Beantragung und die Abstimmung mit der Pflegekasse, damit Genehmigung und Lieferung zügig erfolgen.
Wo kann ich zugelassene Pflegehilfsmittel einfach und sicher bestellen?
Pflegehilfsmittel müssen von der Pflegekasse anerkannt bzw. erstattungsfähig sein, damit sie übernommen werden können. Der einfachste Weg, Verbrauchspflegehilfsmittel regelmäßig zu erhalten, ist die Bestellung über einen geeigneten Anbieter wie Pflegehase – inklusive Abwicklung mit der Pflegekasse.
Vorteile einer Bestellung bei Pflegehase:
- Kostenübernahme durch Pflegekasse: Produkte im Wert von bis zu 42 € pro Monat werden direkt mit der Kasse abgerechnet (bei Anspruch).
- Individuell anpassbar: Inhalte je nach Bedarf anpassen – z. B. mehr Desinfektion oder zusätzliche Bettschutzeinlagen.
- Monatliche Lieferung: Automatischer Versand – ohne jeden Monat neu beantragen zu müssen.
- Schnelle Abwicklung: Antrag, Genehmigung und Versand digital und transparent.
- Qualität: Produkte, die sich am erstattungsfähigen Sortiment orientieren.
Warum eine Pflegebox von Pflegehase eine praktische Lösung ist
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben. Anbieter wie Pflegehase machen diesen Prozess unkompliziert:
- kein Aufwand mit Formularen oder Rückfragen
- monatliche Lieferung direkt nach Hause
- flexible Anpassung des Inhalts je nach Pflegesituation
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse (bei Anspruch)
Pflegehilfsmittel einfach mit Pflegehase beantragen
Mit Pflegehase kannst du Pflegehilfsmittel schnell und einfach online beantragen. Der gesamte Antrag wird digital abgewickelt und die Produkte werden direkt nach Hause geliefert.
Bedarfsgerechte Lieferung und direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Pflegehase kümmert sich um die Kommunikation mit der Pflegekasse und sorgt für die bedarfsgerechte Lieferung der Pflegehilfsmittel. So wird der Alltag deutlich erleichtert.
Pflegehase als starker Partner für pflegende Angehörige
Pflegehase bietet eine unkomplizierte, zuverlässige Lösung für Pflegebedürftige und Angehörige. Der einfache Bestellprozess, eine transparente Übersicht über Produkte und die vollständige Abwicklung machen Pflegehase zu einem idealen Partner in der Pflege.





