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Pflegehilfsmittel Beantragen: Ein Leitfaden für den Antrag – Pflegehase als Beste Adresse

Checkliste von Pflegehase zum Thema Pflegehilfsmittel Beantragen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entlasten Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag – vor allem, weil Hygiene und Schutz in der häuslichen Pflege zuverlässig sichergestellt werden. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann diese Produkte in der Regel zuzahlungsfrei über die Pflegekasse beziehen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie die Beantragung Schritt für Schritt funktioniert und warum Pflegehase für viele die einfachste Lösung ist.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und nach der Nutzung ersetzt werden. Sie dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person und der pflegenden Angehörigen – insbesondere im Bereich Hygiene, Infektionsschutz und Alltagserleichterung.

Typische Beispiele sind Einmalhandschuhe, Händedesinfektion und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen oder Einmalwaschlappen.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, sofern die Versorgung im häuslichen Umfeld erfolgt (z. B. zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft). Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für anerkannte Verbrauchs-Pflegehilfsmittel bis zur monatlichen Höchstgrenze – aktuell bis zu 42 Euro pro Monat (je nach Rechtsstand/Leistungsanpassung).

Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt

1. Pflegegrad nachweisen

Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad. Liegt der Pflegegrad bereits vor, kann der Antrag auf Pflegehilfsmittel sofort gestellt werden.

2. Passenden Anbieter wählen

Grundsätzlich kann der Antrag direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Deutlich einfacher ist der Weg über einen spezialisierten Anbieter, der die Unterlagen vorbereitet, einreicht und die Abrechnung übernimmt. Genau hier setzt Pflegehase an: digital, verständlich und mit kompletter Abwicklung.

3. Antrag ausfüllen

Beim Antrag werden die Basisdaten der pflegebedürftigen Person sowie die Angaben zur Pflegekasse erfasst. In vielen Fällen wird außerdem eine Vollmacht erteilt, damit der Anbieter die Kommunikation mit der Kasse übernehmen kann.

4. Einreichung & Genehmigung

Nach Eingang des Antrags prüft die Pflegekasse die Anspruchsvoraussetzungen. Bei Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln erfolgt die Entscheidung häufig zügig. Nach Genehmigung startet die regelmäßige Versorgung.

5. Monatliche Lieferung

Nach Genehmigung werden die Pflegehilfsmittel monatlich geliefert. Der Vorteil: kein Nachkaufen, kein erneutes Beantragen und eine kontinuierliche Versorgung – besonders wichtig, wenn der Pflegebedarf schwankt.

Warum Pflegehase für viele die beste Adresse ist

Pflegehase kombiniert einen einfachen Online-Antrag mit einer zuverlässigen Versorgung. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse, der Inhalt kann bedarfsgerecht zusammengestellt werden, und Änderungen sind unkompliziert möglich. Damit sparen Angehörige Zeit, reduzieren organisatorischen Aufwand und gewinnen Sicherheit im Pflegealltag.

Häufig gestellte Fragen zum Beantragen von Pflegehilfsmitteln

Welche Leistungen und Produkte umfasst eine typische Pflegebox?

Eine Pflegebox enthält ausschließlich anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die regelmäßig in der häuslichen Pflege gebraucht werden. Typische Inhalte sind Einmalhandschuhe, Händedesinfektion und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutzmasken, Schutzschürzen sowie – je nach Bedarf – Einmalwaschlappen oder Pflegehandtücher. Nach Genehmigung wird die Box monatlich automatisch geliefert (bis zur monatlichen Höchstgrenze).

Welche Vorteile bietet eine Pflegebox gegenüber dem herkömmlichen Einkauf?

Eine Pflegebox spart Zeit und Wege, weil die Produkte monatlich automatisch nach Hause geliefert werden. Zudem rechnen seriöse Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, sodass kein Papierkram und in der Regel kein Eigenanteil entsteht. Gleichzeitig sorgt die feste Lieferung für Versorgungssicherheit – besonders, wenn der Bedarf kurzfristig steigt.

Gibt es Voraussetzungen, um eine Pflegebox beantragen zu können?

Ja. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) und eine häusliche Versorgung (z. B. zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft). Außerdem müssen die beantragten Produkte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sein. Der Antrag geht an die zuständige Pflegekasse – auf Wunsch übernimmt der Anbieter die Einreichung und Kommunikation.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur ersten Lieferung?

Nach Einreichung prüft die Pflegekasse den Antrag. In vielen Fällen liegt die Entscheidung innerhalb weniger Tage bis etwa zwei Wochen vor. Anschließend startet die Lieferung – danach erfolgt der Versand monatlich automatisch. Die tatsächliche Dauer hängt von Pflegekasse, Vollständigkeit der Unterlagen und gewähltem Anbieter ab.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Pflegebox?

Ja. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur monatlichen Höchstgrenze (aktuell bis zu 42 Euro pro Monat, sofern die Produkte anerkannt sind). Bei vielen Anbietern erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse, sodass für Pflegebedürftige in der Regel keine Zuzahlung entsteht.

Kann ich Pflegebox-Anbieter vergleichen und jederzeit wechseln?

Ja. Die Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Sie können Anbieter vergleichen und bei Unzufriedenheit wechseln. Achten Sie dabei auf Lieferzuverlässigkeit, Produktqualität, Service (z. B. Beratung) und die Möglichkeit, Inhalte flexibel anzupassen.

Welche flexiblen Optionen gibt es bei wechselndem Pflegebedarf?

Viele Anbieter ermöglichen eine Anpassung des Inhalts (z. B. mehr Bettschutzeinlagen, weniger Handschuhe), Lieferpausen bei Krankenhausaufenthalten sowie Änderungen von Liefertermin oder Adresse. Idealerweise lässt sich das ohne neue Anträge bei der Pflegekasse regeln – die Abwicklung läuft dann direkt über den Anbieter.

Was tun, wenn es Lieferprobleme gibt oder der Anbieter nicht reagiert?

Kontaktieren Sie zunächst den Kundenservice und dokumentieren Sie Verzögerungen oder unvollständige Lieferungen. Bleiben Probleme bestehen, können Sie die Pflegekasse informieren und den Anbieter wechseln. Die grundsätzliche Bewilligung für Pflegehilfsmittel bleibt dabei in der Regel bestehen – entscheidend ist, dass die Versorgung zuverlässig gesichert ist.

Warum ist Pflegehase für viele die beste Adresse für den Antrag?

Pflegehase erleichtert die Beantragung, weil der Antrag digital und verständlich abläuft und die Kommunikation mit der Pflegekasse auf Wunsch übernommen wird. Zusätzlich profitieren viele von einer zuverlässigen monatlichen Lieferung und der Möglichkeit, den Inhalt bedarfsgerecht anzupassen. Das reduziert Aufwand, spart Zeit und schafft Versorgungssicherheit im Pflegealltag.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel richtig und welche Schritte sind nötig?

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Danach läuft es meist so ab: Antrag ausfüllen, Pflegegradbescheid als Nachweis angeben und die Pflegekasse prüft den Anspruch. Über einen spezialisierten Anbieter geht es oft noch einfacher: Anbieter wie Pflegehase übernehmen Antrag, Rückfragen, Bewilligung und die monatliche Lieferung – ohne zusätzlichen Papierkram für Angehörige oder Betroffene.

Pflegehilfsmittel – wo beantragen Betroffene oder Angehörige die Leistungen?

Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt, die an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert ist. Betroffene können den Antrag selbst stellen, oft übernehmen Angehörige die Organisation. Besonders einfach ist die Online-Beantragung über Anbieter wie Pflegehase: Kurzes Formular ausfüllen, wir übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse und informieren, sobald genehmigt wurde.

Welche Pflegehilfsmittel können beantragt werden und gibt es eine feste Liste?

Ja. Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Übernommen werden vor allem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge), die auf der offiziellen Pflegehilfsmittelliste des GKV-Spitzenverbands stehen. Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf) können ebenfalls beantragt werden, laufen aber über einen separaten Antrag.

Wer darf Pflegehilfsmittel beantragen – Pflegebedürftige selbst oder auch Angehörige?

Beides ist möglich. Pflegebedürftige können selbst beantragen, Angehörige können den Antrag stellvertretend übernehmen. Entscheidend ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet (zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft). Über Anbieter wie Pflegehase ist die Antragstellung besonders einfach, weil wir die Abwicklung mit der Pflegekasse komplett übernehmen.

Welche Unterlagen sind beim Antrag für Pflegehilfsmittel erforderlich?

In der Regel reicht der Pflegegradbescheid als zentraler Nachweis. Zusätzlich muss bestätigt werden, dass die Versorgung zu Hause erfolgt. Ein ärztliches Attest ist normalerweise nicht erforderlich. Im Antrag werden Angaben zur pflegebedürftigen Person, zur Pflegesituation und zu den gewünschten Hilfsmitteln gemacht – bei Pflegehase ist das Formular bereits vorbereitet und muss nur unterschrieben werden.

Wie lange dauert es, bis beantragte Pflegehilfsmittel bewilligt werden?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Pflegekasse ab. Häufig dauert es etwa zwei bis vier Wochen. Über erfahrene Anbieter kann es oft schneller gehen. Nach Bewilligung erfolgt die monatliche Lieferung automatisch, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Werden Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen oder muss ich zuzahlen?

Bei Bewilligung übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zur monatlichen Pauschale von 42 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI), sofern die Produkte anerkannt sind. In der Regel ist keine Zuzahlung erforderlich. Nur wenn der Bedarf über die Pauschale hinausgeht, können zusätzliche Artikel privat ergänzt werden.

Gibt es Unterschiede beim Antrag je nach Pflegegrad?

Nein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt ab Pflegegrad 1 und ist unabhängig vom Pflegegrad. Unterschiede gibt es eher beim tatsächlichen Bedarf: Bei höheren Pflegegraden werden häufig mehr Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen benötigt.

Was tun, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Eine Ablehnung liegt häufig an fehlenden Angaben oder formalen Details. Sie können den Antrag erneut stellen oder Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Sinnvoll ist es, die Begründung zu prüfen und fehlende Unterlagen nachzureichen.

Welche Vorteile bietet die Beantragung über einen spezialisierten Anbieter wie Pflegehase?

Über spezialisierte Anbieter profitieren Betroffene von einem Rundum-Service: Anspruch prüfen, Antrag bei der Pflegekasse stellen, Rückfragen bearbeiten, Abrechnung übernehmen und die Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause liefern. Änderungen im Bedarf können meist jederzeit gemeldet werden. Das spart Zeit, reduziert Aufwand und sorgt für eine verlässliche Versorgung im Pflegealltag.

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