- Definition
- Produkte
- Anspruch
- Antrag
Gliederung
Pflegehilfsmittel – Unterstützung im Alltag
Die steigende Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung führt zur Alterung der Gesellschaft und damit zu einem höheren Bedarf an Pflegehilfsmitteln. Von den 4,1 Mio. pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist jeder 20. Einwohner betroffen und benötigt aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Hilfe von anderen. Lediglich 20% dieser pflegebedürftigen Menschen sind in stationären Einrichtungen untergebracht. Die restlichen 80% werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Pflegehilfsmittel können diesen Menschen sowie ihren Helfern den Alltag erleichtern und die Pflege zu Hause erleichtern. Je nach Art der Pflegehilfsmittel können die Kosten von den Pflege- und Krankenkassen zum Teil oder sogar vollständig erstattet werden. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Pflegehilfsmittel auf unserer Website.
Info: Im Folgenden möchten wir Ihnen das Thema der Pflegehilfsmittel näherbringen und Sie darüber informieren, wer und wann Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel hat, wie sich diese unterscheiden und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Definition von Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Sachmittel und Geräte, die zur häuslichen Pflege beitragen und dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung im Alltag ermöglichen. Das Aktuelle Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands bietet eine umfassende Übersicht über Pflegehilfsmittel, die in den Produktgruppen 50 bis 54 zusammengefasst sind. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen:
Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die unterschiedlichen Produktgruppen und bietet Beispiele für Pflegehilfsmittel der jeweiligen Kategorie.
Technische Pflegehilfsmittel
Wo bekomme ich technische Pflegehilfsmittel?
Kosten für technische Pflegehilfsmittel
Eine freudige Nachricht für alle Pflegebedürftigen ist, dass die Kosten für technischen Pflegehilfsmittel größtenteils von den Pflegekassen übernommen werden. Allerdings fällt eine gesetzliche Zuzahlung an:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Um diese Personen finanziell zu entlasten, gibt es eine Reihe von Pflegeleistungen, die in Anspruch genommen werden können. Eine in vielen fällen nötige aber oftmals vergessene Leistung ist die der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Darunter werden Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands verstanden.
Produkte
Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben alle Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 nach §15 SGB XI im Rahmen des §40 SGB XI. Dieser kann entweder direkt oder über einen Leistungserbringer bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Folgende Merkmale müssen Versicherte dabei beachten:
Der Pflegebedürftige…
Pflegehilfsmittel beantragen
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Einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel haben alle Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad.