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Pflegegrad 1 bis 5 – Leistungen im Überblick

Einleitung

Pflegebedürftigkeit betrifft viele Menschen, sei es durch das Alter, Krankheit oder andere Gründe. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist dabei entscheidend, denn sie legt fest, welche Art und Höhe an Unterstützung Betroffene und ihre Angehörigen erhalten. Mit den ab dem 1. Januar 2025 angepassten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gibt es mehr finanzielle Spielräume. Dieser Artikel gibt einen ausführlichen Überblick über die Pflegegrade 1 bis 5, die jeweiligen Leistungen und wie Sie diese optimal nutzen können.

Pflegegrad 1 – Unterstützende Maßnahmen für leichte Beeinträchtigungen

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn nur leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Hier erhalten Betroffene keine Geldleistungen für die Pflege, jedoch zahlreiche andere Unterstützungsangebote, um ihren Alltag zu erleichtern.
  • Entlastungsbetrag: Monatlich 131 € (ab 2025) zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie etwa Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter.
  • Pflegehilfsmittel: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, können zuzahlungsfrei bezogen werden.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse von bis zu 4.180 € (ab 2025) für den Umbau des Zuhauses, z. B. für den Einbau von Haltegriffen oder barrierefreie Zugänge.
  • Beratungsleistungen: Pflegebedürftige und Angehörige können sich durch Pflegeberater unterstützen lassen.

Pflegegrad 2 – Erste finanzielle Unterstützung

Mit Pflegegrad 2 beginnt die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse. Diese wird entweder als Pflegesachleistung für professionelle Hilfe oder als Pflegegeld für selbst organisierte Pflege durch Angehörige ausgezahlt.
  • Pflegesachleistungen: Bis zu 796 € monatlich für ambulante Pflegedienste, die z. B. bei der Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft helfen.
  • Pflegegeld: 347 € monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt.
  • Entlastungsbetrag: Zusätzlich stehen 131 € für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung zur Verfügung.
  • Kombinationsleistungen: Eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich, je nachdem, wie viel der Pflege durch professionelle Dienste übernommen wird.

Pflegegrad 3 – Umfassendere Versorgung

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit vorliegen. Hier steigt die finanzielle Unterstützung deutlich, um den zunehmenden Bedarf an Betreuung abzudecken.
  • Pflegesachleistungen: Bis zu 1.497 € monatlich für professionelle Pflege.
  • Pflegegeld: 599 € monatlich für privat organisierte Pflege.
  • Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige können bis zu 1.357 € monatlich für teilstationäre Angebote nutzen.

Pflegegrad 4 – Intensive Pflegebedürftigkeit

Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen eine intensive Betreuung und Unterstützung in vielen Bereichen ihres Lebens. Hier stehen Pflegebedürftigen höhere Beträge zur Verfügung, um die notwendige Pflege sicherzustellen.
  • Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 € monatlich.
  • Pflegegeld: 800 € monatlich.
  • Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.685 € monatlich.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 € pro Jahr, bei Übertrag aus der Verhinderungspflege bis zu 3.539 €.

Pflegegrad 5 – Höchste Pflegebedürftigkeit

Pflegegrad 5 wird Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung zugewiesen. Hier ist eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich.
  • Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 € monatlich.
  • Pflegegeld: 990 € monatlich.
  • Tages- und Nachtpflege: Bis zu 2.085 € monatlich.
  • Kurzzeitpflege: Wie bei Pflegegrad 4, jedoch häufig vollständig ausgeschöpft.

Tabellen zur Übersicht der Änderungen

Pflegegeld vor und nach dem 1. Januar 2025

Pflegegrad Pflegegeld bis 31.12.2024 (€) Pflegegeld ab 01.01.2025 (€)
1 0 0
2 332 347
3 573 599
4 765 800
5 947 990

Pflegesachleistungen vor und nach dem 1. Januar 2025

Pflegegrad Pflegesachleistungen bis 31.12.2024 (€) Pflegesachleistungen ab 01.01.2025 (€)
1 0 0
2 761 796
3 1.432 1.497
4 1.778 1.859
5 2.200 2.299

Fazit

Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ab 2025 noch mehr finanzielle Sicherheit und Flexibilität. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um die Lebensqualität zu verbessern und eine optimale Pflege sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen: Neue Leistungen 2025 (Pflegegrad 1–5)

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025 bei welchem Pflegegrad?
  • Pflegegrad 1: 0 €
  • Pflegegrad 2: 347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

Das Pflegegeld steht zur flexiblen Anerkennung und Unterstützung pflegender Angehöriger bereit und kann zusätzlich zu Sachleistungen oder dem Entlastungsbetrag genutzt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Pflegegeld 2025?

Anspruch ab Pflegegrad 2; Pflege überwiegend durch Angehörige bzw. ehrenamtliche Helfer in der häuslichen Umgebung (≥10 Std./Woche). Regelmäßige Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) sind Pflicht, sonst Kürzung möglich.

Wie beantrage ich das Pflegegeld 2025 – was muss ich beachten?

Antrag bei der Pflegekasse (schriftlich, telefonisch oder online). MD-Begutachtung entscheidet über Pflegegrad. Auszahlung ab Antragsmonat, rückwirkend nicht möglich. Beratungsbesuche nachweisen, um Auszahlung zu sichern.

Wie wird der Entlastungsbetrag 2025 berechnet und wofür kann er verwendet werden?

131 €/Monat für alle Pflegegrade. Zweckgebunden für Haushaltshilfen, Betreuungs- oder Fahrdienste, Tagespflege, Nachbarschaftshilfe. Abrechnung direkt mit anerkannten Anbietern.

Können Pflegegeld 2025 und Entlastungsbetrag gleichzeitig genutzt werden?

Ja – Pflegegeld direkt ausgezahlt, Entlastungsbetrag über anerkannte Anbieter abgerechnet. Kombiniert bieten beide Leistungen finanzielle und praktische Entlastung.

Welche Neuerungen gibt es beim Entlastungsbetrag 2025 im Vergleich zu 2024?

131 € Budget, digitale Abrechnung und Online-Nachweise, verbesserte Transparenz über verbrauchte/restliche Mittel, Übertrag bis 30. Juni möglich.

Wie häufig und in welcher Höhe wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Monatliches Guthaben von 131 € über anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – jährlich über 1.500 € für Alltagsunterstützung.

Welche Nachweise sind erforderlich für Pflegegeld und Entlastungsbetrag 2025?

Für Pflegegeld: Pflegegrad‐Nachweis (≥2), häusliche Pflegebestätigung, Beratungsbesuche. Für Entlastungsbetrag: Rechnungen anerkannter Anbieter oder direkte Abrechnung.

Was ändert sich 2025 beim Wechsel des Pflegegrads und den Leistungen?

Bei Höherstufung steigt das Pflegegeld sofort; Entlastungsbetrag bleibt 131 €/Monat. Melden Sie den neuen Pflegegrad umgehend, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wo finde ich weitere Informationen zu Pflegegeld 2025 und Entlastungsbetrag 2025?

Bei Ihrer Pflegekasse, auf den Websites des Bundesministeriums für Gesundheit und der Verbraucherzentralen sowie bei lokalen Pflegestützpunkten und Pflegeberatungsstellen.

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