Einleitung
Die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen maximale Flexibilität. Sie ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Damit können professionelle Pflege durch Pflegedienste und private Unterstützung durch Angehörige optimal kombiniert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kombinationsleistung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und wie Sie sie 2026 beantragen können.
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu nutzen. Dies ist besonders praktisch, wenn ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und ein anderer Teil durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Die Pflegekasse berechnet dabei automatisch den verbleibenden Pflegegeldanteil, basierend auf den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Wie funktioniert die Aufteilung?
Der Anteil der genutzten Pflegesachleistungen wird prozentual vom maximalen Anspruch abgezogen. Der verbleibende Prozentsatz wird als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Regelung bietet eine hohe Flexibilität, da die Pflege individuell angepasst werden kann.
Beispiel für die Kombinationsleistung
Beispiel (Pflegegrad 3): Herr Müller nutzt monatlich Pflegesachleistungen im Wert von 800 €. Der maximale Anspruch auf Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 beträgt 1.497 €. Damit nutzt Herr Müller rund 53 % des Sachleistungsbudgets. Entsprechend werden ihm rund 47 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Bei einem Pflegegeld von 599 € (Pflegegrad 3) sind das ca. 279 €.
(Quelle: § 38 SGB XI – Kombinationsleistung)
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) zu, die sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld nutzen möchten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, jedoch haben sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Vorteile der Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung schafft eine flexible Lösung, um Pflegegeld und Pflegesachleistungen individuell zu verbinden. Gerade in der häuslichen Pflege, wo sich die Bedürfnisse oft verändern, bietet sie finanzielle Sicherheit, Planbarkeit und eine bessere Aufteilung zwischen professioneller Unterstützung und familiärer Pflege – ohne dass Sie sich dauerhaft auf nur eine Leistungsart festlegen müssen.
Flexibilität: Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombinieren
Einer der größten Vorteile ist die Flexibilität. Pflegebedürftige müssen sich nicht zwischen Pflegesachleistungen oder Pflegegeld entscheiden, sondern können beides anteilig kombinieren. So kann ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernehmen (z. B. Körperpflege oder Medikamentengabe), während Angehörige die restliche Unterstützung leisten.
Beispiel: Wird nur 60 % des Sachleistungsbudgets genutzt, werden 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Damit bleibt die Selbstbestimmung erhalten und die Pflege kann jederzeit an die Lebenssituation angepasst werden.
Individuelle Anpassung: Versorgung je nach Bedarf stärken
Die Kombinationsleistung ermöglicht eine Pflege, die genau auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist. Manche benötigen vor allem Hilfe bei der Körperpflege, andere eher Unterstützung bei Mobilität, Ernährung oder Orientierung. Durch die flexible Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistungen kann die Versorgung dort verstärkt werden, wo sie aktuell am meisten gebraucht wird.
Besonders hilfreich ist das zum Beispiel:
- wenn pflegende Angehörige stundenweise entlastet werden sollen,
- wenn bestimmte Aufgaben professionelle Hilfe erfordern (z. B. Wundversorgung),
- wenn sich der Pflegebedarf kurzfristig verändert (z. B. nach Krankenhausaufenthalten).
Finanzielle Entlastung: Leistungsansprüche besser ausschöpfen
Die Kombinationsleistung sorgt nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell für Entlastung. Wird das Sachleistungsbudget nicht vollständig genutzt, wird der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. So wird der Anspruch besser ausgeschöpft, ohne dass Familien auf dringend benötigte finanzielle Unterstützung verzichten müssen.
Beispiel (Pflegegrad 3): Es stehen 1.497 € Pflegesachleistungen pro Monat zur Verfügung. Wenn davon 60 % genutzt werden (898,20 €), werden 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Bei 599 € Pflegegeld (Pflegegrad 3) entspricht das 239,60 €.
Kombination mit weiteren Leistungen: Pflege alltagstauglich ergänzen
Ein weiterer Vorteil liegt in der Kombinierbarkeit mit anderen Leistungen. Die Kombinationsleistung lässt sich – je nach Situation – sinnvoll ergänzen, um ein ganzheitliches Versorgungskonzept zu schaffen.
- Entlastungsbetrag: zusätzlich 131 € monatlich (für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen).
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: seit 01.07.2025 gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 € (flexibel nutzbar, je nach Bedarf und Anspruchsvoraussetzungen).
(Hinweis: Konkrete Anspruchsvoraussetzungen und Anrechnungsregeln können je nach Leistung variieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit Pflegekasse oder Pflegestützpunkt.)
Wie beantragen Sie die Kombinationsleistung?
Die Beantragung der Kombinationsleistung ist grundsätzlich unkompliziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2 bis 5. Anschließend kann die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen festgelegt werden. Der Prozess umfasst wenige Schritte – von der Antragstellung über die Abstimmung mit dem Pflegedienst bis zur monatlichen Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes.
1. Antrag stellen
Der erste Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse. Pflegebedürftige oder Angehörige teilen dabei mit, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden sollen. Häufig genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf; viele Pflegekassen stellen auch Formulare bereit.
Wichtig: Die Aufteilung kann später angepasst werden, wenn sich Pflegebedarf oder Pflegesituation verändern.
2. Pflegedienst organisieren
Wählen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst und legen Sie im Pflegevertrag fest, welche Tätigkeiten übernommen werden – zum Beispiel:
- Hilfe bei Körperpflege und Ernährung,
- Unterstützung beim An- und Auskleiden,
- Mobilitätshilfen und Transfers,
- Medikamentengabe oder Wundversorgung (je nach Verordnung/Leistungsbereich).
Die Abrechnung erfolgt anschließend direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse. Dadurch wird die Verwaltung für Angehörige deutlich einfacher.
3. Pflegegeldanteil berechnen lassen
Sobald der Pflegedienst seine Leistungen abgerechnet hat, berechnet die Pflegekasse automatisch den verbleibenden Pflegegeldanteil. Der prozentuale Restbetrag wird an die pflegebedürftige Person (oder die gesetzliche Vertretung) ausgezahlt.
Beispielrechnung (Pflegegrad 2): Pflegegeld 347 €, Pflegesachleistungen 796 €. Nutzt der Pflegedienst 50 % des Sachleistungsbudgets (= 398 €), zahlt die Pflegekasse 50 % des Pflegegeldes (= 173,50 €) aus.
4. Leistungen nutzen und bei Bedarf anpassen
Nach Genehmigung können Pflegebedürftige die Kombinationsleistung sofort nutzen. Durch die monatliche Abrechnung bleibt das Modell anpassbar – ideal bei wechselndem Pflegebedarf.
Praktische Tipps:
- Pflegetagebuch führen, um Veränderungen im Aufwand zu dokumentieren.
- Bei steigendem Pflegebedarf rechtzeitig über eine Höherstufung des Pflegegrads nachdenken.
- Pflegedienst regelmäßig evaluieren: Leistung, Zuverlässigkeit und Kommunikation sollten stimmen.
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen (falls erforderlich, z. B. bei Pflegegeldbezug).
Fallbeispiel: Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Beispiel (Pflegegrad 4): Frau Berger wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Zusätzlich organisiert sie einen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege. Die Kosten betragen 900 € monatlich. Der maximale Anspruch auf Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 beträgt 1.859 €. Damit nutzt Frau Berger rund 48 % des Sachleistungsbudgets. Entsprechend werden rund 52 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Bei 800 € Pflegegeld (Pflegegrad 4) sind das ca. 413 €.
Wie lässt sich die Kombinationsleistung mit anderen Leistungen kombinieren?
Die Kombinationsleistung 2026 entfaltet ihr volles Potenzial vor allem dann, wenn sie mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll verknüpft wird. Viele Pflegebedürftige nutzen mehrere Leistungsarten parallel, um ihren Alltag bestmöglich zu organisieren.
Kombination mit Pflegesachleistungen – praktische Beispiele aus der häuslichen Pflege
Auch wenn Pflegesachleistungen Teil der Kombinationsleistung sind, lohnt ein genauer Blick auf ihre praktische Nutzung. Häufig werden Pflegedienste für klar abgegrenzte Aufgaben eingesetzt, etwa für die Grundpflege, Betreuung sowie Unterstützung im Haushalt.
Die restliche Pflege wird durch Angehörige übernommen. Durch diese Aufteilung bleibt die Versorgung überschaubar, zuverlässig und planbar. Die Kombinationsleistung sorgt dafür, dass beide Anteile finanziell berücksichtigt und flexibel angepasst werden können.
Kombination mit Tages- und Nachtpflege – ergänzende Leistungen sinnvoll nutzen
Zusätzlich zur Kombinationsleistung können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden – je nach Leistung – über ein eigenes Budget finanziert und können die häusliche Pflege sinnvoll ergänzen.
Diese Kombination ist besonders sinnvoll für berufstätige Angehörige oder wenn tagsüber bzw. nachts eine verlässliche Betreuung benötigt wird.
Kombination mit Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Übergangs- und Entlastungsmöglichkeiten
Auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lassen sich ab Pflegegrad 2 gut mit der Kombinationsleistung verbinden. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige krank sind, Urlaub benötigen oder kurzfristig verhindert sind.
Je nach Konstellation kann das Pflegegeld während einer Ersatzpflege teilweise ruhen. Nach Rückkehr in die häusliche Pflege kann die Kombinationsleistung jedoch nahtlos fortgeführt werden.
Kombination mit anderen Leistungen – was muss beachtet werden?
Neben Leistungen der Pflegeversicherung können auch weitere Unterstützungen eine Rolle spielen, etwa Wohnraumanpassungen, Pflegehilfsmittel oder kommunale Angebote. Grundsätzlich lässt sich die Kombinationsleistung mit vielen Leistungen kombinieren – wichtig ist jedoch, Zweckbindungen zu beachten und Doppelabrechnungen zu vermeiden. Eine Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt hilft, alle Möglichkeiten sinnvoll zu koordinieren.
Wichtige Hinweise
- Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Die Berechnung des Pflegegeldanteils erfolgt automatisch anhand der abgerechneten Pflegedienstleistungen.
- Nicht genutzte Pflegesachleistungen erhöhen den prozentualen Pflegegeldanteil.
- Bei Änderungen der Pflegesituation kann die Aufteilung angepasst werden.
Fazit
Die Kombinationsleistung ist eine flexible Möglichkeit, die Vorteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu vereinen. Sie unterstützt eine bedarfsgerechte Organisation der häuslichen Pflege, entlastet Angehörige und hilft dabei, Leistungsansprüche sinnvoll auszuschöpfen. Nutzen Sie die Kombinationsleistung 2026, um professionelle Unterstützung und familiäre Pflege optimal miteinander zu verbinden.
Häufig gestellte Fragen zur Kombinationsleistung
Was versteht man unter der Kombinationsleistung in der Pflege?
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) und Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen) anteilig zu nutzen. Die Pflegekasse erstattet zunächst die genutzten Pflegesachleistungen, und der nicht ausgeschöpfte Anteil wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. So kann die häusliche Pflege flexibel und bedarfsgerecht organisiert werden.
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden und sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld nutzen möchten. Pflegegrad 1 berechtigt zwar zu weiteren Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag), jedoch nicht zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – daher ist auch keine Kombinationsleistung möglich.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Die Berechnung erfolgt prozentual: Es wird ermittelt, wie viel Prozent der maximalen Pflegesachleistungen tatsächlich genutzt werden. Um genau diesen Prozentsatz reduziert sich das Pflegegeld. Beispiel: Werden 50 % der Sachleistungen genutzt, werden 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Die Pflegekasse berechnet dies automatisch anhand der abgerechneten Pflegedienstleistungen.
Welche Vorteile bietet die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Mischung aus professioneller Unterstützung und familiärer Pflege. Dadurch lassen sich Entlastung, Pflegequalität und Planbarkeit verbessern. Zusätzlich werden Leistungsansprüche besser ausgeschöpft, weil nicht genutzte Sachleistungen anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden.
Wie beantrage ich die Kombinationsleistung bei meiner Pflegekasse?
Die Kombinationsleistung wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. In der Regel genügt ein Formular oder ein schriftlicher Antrag mit dem Hinweis, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden sollen. Anschließend rechnet der Pflegedienst seine Leistungen ab, und die Pflegekasse zahlt den verbleibenden Pflegegeldanteil automatisch aus.
Kann die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen angepasst werden?
Ja. Wenn sich der Pflegebedarf oder die familiäre Situation verändert, kann der Umfang der Pflegedienstleistungen angepasst werden. Damit verändert sich automatisch auch der ausgezahlte Pflegegeldanteil, weil dieser prozentual von den tatsächlich genutzten Sachleistungen abhängt. Für eine saubere Umstellung ist es sinnvoll, die Pflegekasse kurz zu informieren und die Abrechnung des Pflegedienstes entsprechend anzupassen.
Wie lässt sich die Kombinationsleistung mit Tagespflege oder Verhinderungspflege kombinieren?
Tages- und Nachtpflege können ergänzend genutzt werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege lassen sich ebenfalls einsetzen, um Übergangsphasen oder Ausfälle von Angehörigen abzufangen. Je nach Konstellation kann das Pflegegeld während einer Ersatzpflege teilweise ruhen – danach kann die Kombinationsleistung fortgeführt werden.
Wie unterstützt Pflegehase bei Fragen zur Kombinationsleistung?
Pflegehase unterstützt mit verständlichen Informationen, Praxisbeispielen und Orientierung bei der Auswahl passender Leistungen. Zusätzlich können Hinweise zur Beantragung und zur sinnvollen Kombination mit weiteren Pflegeleistungen helfen, die Versorgung im Alltag effizient und planbar zu gestalten.
Die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen maximale Flexibilität. Sie ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Damit können professionelle Pflege durch Pflegedienste und private Unterstützung durch Angehörige optimal kombiniert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kombinationsleistung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und wie Sie sie 2026 beantragen können.
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu nutzen. Dies ist besonders praktisch, wenn ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und ein anderer Teil durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Die Pflegekasse berechnet dabei automatisch den verbleibenden Pflegegeldanteil, basierend auf den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Wie funktioniert die Aufteilung?
Der Anteil der genutzten Pflegesachleistungen wird prozentual vom maximalen Anspruch abgezogen. Der verbleibende Prozentsatz wird als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Regelung bietet eine hohe Flexibilität, da die Pflege individuell angepasst werden kann.
Beispiel für die Kombinationsleistung
Herr Müller, Pflegegrad 3, nutzt monatlich Pflegesachleistungen im Wert von 800 €. Der maximale Anspruch für Pflegesachleistungen in Pflegegrad 3 beträgt 1.352 €, somit hat Herr Müller 59 % seines Anspruchs genutzt. Die restlichen 41 % werden ihm als Pflegegeld ausgezahlt, das 246 € beträgt (41 % von 599 €).
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) zu, die sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld nutzen möchten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, jedoch haben sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Vorteile der Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung 2026 gehört zu den flexibelsten Leistungen der Pflegeversicherung. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu verbinden und so die Versorgung individuell zu gestalten. Gerade in der häuslichen Pflege, in der sich Bedürfnisse häufig verändern, bietet die Kombinationsleistung große Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht eine starre Leistungsform, sondern die Möglichkeit, professionelle Unterstützung gezielt mit familiärer Pflege zu kombinieren. Dadurch lässt sich Pflege alltagstauglich, bedarfsgerecht und langfristig tragfähig organisieren.
Mehr Flexibilität durch Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Der größte Vorteil der Kombinationsleistung liegt in ihrer Flexibilität. Pflegebedürftige müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden, sondern können beide Leistungsarten anteilig nutzen.
Ein typisches Beispiel: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die morgendliche Körperpflege an mehreren Tagen pro Woche. Für die restliche Pflege – etwa abends oder am Wochenende – kümmern sich Angehörige. In diesem Fall wird ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt, während das verbleibende Budget anteilig als Pflegegeld ausgezahlt wird.
Die Pflegekasse berechnet das Pflegegeld prozentual anhand der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Dadurch geht kein Anspruch verloren, sondern er wird sinnvoll aufgeteilt. Diese Flexibilität macht die Kombinationsleistung 2026 besonders attraktiv für Familien, die Pflege gemeinsam stemmen.
(Quelle: § 38 SGB XI)
Individuelle Anpassung der Pflegeleistung – passende Kombination je Bedarf
Pflege verläuft selten gleichbleibend. Gesundheitszustand, Belastbarkeit der Angehörigen und Unterstützungsbedarf können sich kurzfristig ändern. Die Kombinationsleistung erlaubt es, genau darauf zu reagieren.
Wer zunächst nur wenig professionelle Hilfe benötigt, kann einen kleinen Anteil an Pflegesachleistungen nutzen und den Großteil als Pflegegeld erhalten. Steigt der Pflegebedarf, lässt sich der Sachleistungsanteil erhöhen – ohne einen kompletten Leistungswechsel beantragen zu müssen.
Diese individuelle Anpassbarkeit sorgt dafür, dass Pflege nicht an bürokratischen Hürden scheitert, sondern sich an der realen Lebenssituation orientiert. Gerade bei schleichenden Verschlechterungen des Gesundheitszustands ist die Kombinationsleistung 2026 ein wichtiges Instrument, um rechtzeitig Unterstützung einzubinden.
Finanzielle Vorteile durch Nutzung der Kombinationsleistung
Auch finanziell bietet die Kombinationsleistung klare Vorteile. Pflegebedürftige schöpfen mit der Kombinationsleistung 2026 ihre Leistungsansprüche besser aus, da ungenutzte Pflegesachleistungen nicht vollständig verfallen, sondern anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden.
Gleichzeitig können Angehörige entlastet werden, ohne vollständig auf das Pflegegeld zu verzichten. Das ist besonders wichtig, wenn pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren oder zusätzliche Ausgaben haben.
Durch die Kombination entsteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen professioneller Pflege und familiärer Unterstützung. Das reduziert langfristig das Risiko von Überforderung, Pflegeabbrüchen oder frühzeitigen Heimaufenthalten – ein nicht zu unterschätzender finanzieller und emotionaler Vorteil.
Entlastung von Angehörigen und Verbesserung der Pflegequalität
Pflegende Angehörige tragen einen großen Teil der Pflege in Deutschland. Die Kombinationsleistung 2026 hilft dabei, diese Verantwortung besser zu verteilen. Professionelle Pflegekräfte übernehmen gezielt anspruchsvolle oder körperlich belastende Tätigkeiten, während Angehörige sich auf unterstützende und soziale Aspekte konzentrieren können.
Das steigert nicht nur die Pflegequalität, sondern auch die Zufriedenheit aller Beteiligten. Pflegebedürftige profitieren von fachgerechter Unterstützung, Angehörige von planbaren Entlastungsphasen. Langfristig wirkt sich das positiv auf die Stabilität der häuslichen Pflege aus.
Wie beantragen Sie die Kombinationsleistung?
Die Beantragung der Kombinationsleistung ist einfach und erfolgt in wenigen Schritten:
- Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und geben Sie an, dass Sie die Kombinationsleistung nutzen möchten.
- Pflegedienst organisieren: Wählen Sie einen zertifizierten ambulanten Pflegedienst für die gewünschten Pflegesachleistungen.
- Pflegegeldanteil berechnen lassen: Die Pflegekasse berechnet automatisch den verbleibenden Anteil des Pflegegeldes.
- Leistungen nutzen: Nach Genehmigung können Sie die Kombinationsleistung flexibel nutzen.
Fallbeispiel: Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Frau Berger, Pflegegrad 4, wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Zusätzlich organisiert sie zweimal wöchentlich einen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege. Die Kosten für den Pflegedienst betragen 900 € monatlich. Die restlichen 44 % ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen werden als Pflegegeld ausgezahlt, das 352 € beträgt.
Wie lässt sich die Kombinationsleistung mit anderen Leistungen kombinieren?
Die Kombinationsleistung 2026 entfaltet ihr volles Potenzial vor allem dann, wenn sie mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll verknüpft wird. Viele Pflegebedürftige nutzen mehrere Leistungsarten parallel, um ihren Alltag bestmöglich zu organisieren.
Kombination mit Pflegesachleistungen – praktische Beispiele aus der häuslichen Pflege
Auch wenn Pflegesachleistungen Teil der Kombinationsleistung sind, lohnt ein genauer Blick auf ihre praktische Nutzung. Häufig werden Pflegedienste für klar abgegrenzte Aufgaben eingesetzt, etwa für die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege oder regelmäßige Kontrollbesuche.
Die restliche Pflege wird durch Angehörige übernommen. Durch diese Aufteilung bleibt die Versorgung überschaubar, zuverlässig und planbar. Die Kombinationsleistung sorgt dafür, dass beide Anteile finanziell berücksichtigt und flexibel angepasst werden können.
Kombination mit Tages- und Nachtpflege – ergänzende Leistungen sinnvoll nutzen
Zusätzlich zur Kombinationsleistung können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet, sondern stehen zusätzlich und mit einem eigenen Budget zur Verfügung.
In der Praxis bedeutet das: Tagsüber wird die pflegebedürftige Person in einer Tagespflegeeinrichtung betreut, während abends und nachts Angehörige oder ein Pflegedienst die Versorgung übernehmen (Tagespflege) – oder umgekehrt (Nachtpflege). Die Kombinationsleistung 2026 bleibt davon unberührt und kann weiterhin genutzt werden.
Diese Kombination ist besonders sinnvoll für berufstätige Angehörige oder wenn nachts eine verlässliche Betreuung benötigt wird.
Kombination mit Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Übergangs- und Entlastungsmöglichkeiten
Auch Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lassen sich ab Pflegegrad 2 gut mit der Kombinationsleistung 2026 verbinden. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige krank sind, Urlaub benötigen oder kurzfristig verhindert sind.
Während der Nutzung dieser Leistungen ruht das Pflegegeld teilweise oder vollständig. Nach der Rückkehr in die häusliche Pflege kann die Kombinationsleistung jedoch nahtlos wieder aufgenommen werden. Das sorgt für Sicherheit und Flexibilität in Übergangsphasen, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder in Belastungssituationen.
Kombination mit anderen Sozialleistungen und Zuschüssen – was muss beachtet werden?
Neben Leistungen der Pflegeversicherung können auch weitere Sozialleistungen eine Rolle spielen, etwa Wohnraumanpassungen, Pflegehilfsmittel, der Entlastungsbetrag oder kommunale Unterstützungsangebote. Die Kombinationsleistung 2026 lässt sich grundsätzlich mit diesen Leistungen kombinieren.
Wichtig ist jedoch, Doppelabrechnungen zu vermeiden und Zweckbindungen zu beachten. Leistungen müssen klar voneinander abgegrenzt sein. Eine Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt hilft, alle Möglichkeiten sinnvoll zu koordinieren.
Wichtige Hinweise
- Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Die Berechnung des Pflegegeldanteils erfolgt automatisch durch die Pflegekasse.
- Nicht genutzte Pflegesachleistungen erhöhen den Pflegegeldanteil.
Fazit
Die Kombinationsleistung ist eine flexible Möglichkeit, die Vorteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu vereinen. Sie bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, die Pflege individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Nutzen Sie die Kombinationsleistung 2026, um professionelle Unterstützung und familiäre Pflege optimal miteinander zu verbinden.
Häufig gestellte Fragen zur Kombinationsleistung
Was versteht man unter der Kombinationsleistung in der Pflege?
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) und Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen) anteilig zu nutzen. Die Pflegekasse erstattet zunächst die genutzten Pflegesachleistungen, und der nicht ausgeschöpfte Anteil wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. So kann die häusliche Pflege flexibel und bedarfsgerecht organisiert werden.
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden und sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld nutzen möchten. Pflegegrad 1 berechtigt zwar zu weiteren Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag), jedoch nicht zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – daher ist auch keine Kombinationsleistung möglich.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Die Berechnung erfolgt prozentual: Es wird ermittelt, wie viel Prozent der maximalen Pflegesachleistungen tatsächlich genutzt werden. Um genau diesen Prozentsatz reduziert sich das Pflegegeld. Beispiel: Werden 50 % der Sachleistungen genutzt, werden 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Die Pflegekasse berechnet dies automatisch anhand der abgerechneten Pflegedienstleistungen.
Welche Vorteile bietet die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung 2026 ermöglicht eine flexible Mischung aus professioneller Unterstützung und familiärer Pflege. Dadurch lassen sich Entlastung, Pflegequalität und Planbarkeit verbessern. Zusätzlich werden Leistungsansprüche besser ausgeschöpft, weil nicht genutzte Sachleistungen anteilig in Pflegegeld umgewandelt werden, statt vollständig zu verfallen.
Wie beantrage ich die Kombinationsleistung bei meiner Pflegekasse?
Die Kombinationsleistung wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. In der Regel genügt ein Formular oder ein schriftlicher Antrag mit dem Hinweis, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden sollen. Anschließend rechnet der Pflegedienst seine Leistungen ab, und die Pflegekasse zahlt den verbleibenden Pflegegeldanteil automatisch aus.
Kann die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen angepasst werden?
Ja. Wenn sich der Pflegebedarf oder die familiäre Situation verändert, kann der Umfang der Pflegedienstleistungen angepasst werden. Damit verändert sich automatisch auch der ausgezahlte Pflegegeldanteil, weil dieser prozentual von den tatsächlich genutzten Sachleistungen abhängt. Für eine saubere Umstellung ist es sinnvoll, die Pflegekasse kurz zu informieren und die Abrechnung des Pflegedienstes entsprechend anzupassen.
Wie lässt sich die Kombinationsleistung mit Tagespflege oder Verhinderungspflege kombinieren?
Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zur Kombinationsleistung genutzt werden, da hierfür ein eigenes Budget zur Verfügung steht. Kurzzeit- und Verhinderungspflege lassen sich ebenfalls ergänzend einsetzen, um Übergangsphasen oder Ausfälle von Angehörigen abzufangen. Je nach Konstellation kann das Pflegegeld während einer Ersatzpflege teilweise ruhen – danach kann die Kombinationsleistung nahtlos fortgeführt werden.
Wie unterstützt Pflegehase bei Fragen zur Kombinationsleistung?
Pflegehase unterstützt mit verständlichen Informationen, Praxisbeispielen und Orientierung bei der Auswahl passender Leistungen. Zusätzlich können Hinweise zur Beantragung und zur sinnvollen Kombination mit weiteren Pflegeleistungen helfen, die Versorgung im Alltag effizient und planbar zu gestalten.