Kombinationsleistung 2025 – Pflegegeld und Pflegesachleistungen optimal kombinieren

Kombinationsleistung 2025

Einleitung

Die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen maximale Flexibilität. Sie ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Damit können professionelle Pflege durch Pflegedienste und private Unterstützung durch Angehörige optimal kombiniert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kombinationsleistung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und wie Sie sie 2025 beantragen können.

Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu nutzen. Dies ist besonders praktisch, wenn ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und ein anderer Teil durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Die Pflegekasse berechnet dabei automatisch den verbleibenden Pflegegeldanteil, basierend auf den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.

Wie funktioniert die Aufteilung?

Der Anteil der genutzten Pflegesachleistungen wird prozentual vom maximalen Anspruch abgezogen. Der verbleibende Prozentsatz wird als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Regelung bietet eine hohe Flexibilität, da die Pflege individuell angepasst werden kann.

Beispiel für die Kombinationsleistung

Herr Müller, Pflegegrad 3, nutzt monatlich Pflegesachleistungen im Wert von 800 €. Der maximale Anspruch für Pflegesachleistungen in Pflegegrad 3 beträgt 1.352 €, somit hat Herr Müller 59 % seines Anspruchs genutzt. Die restlichen 41 % werden ihm als Pflegegeld ausgezahlt, das 246 € beträgt (41 % von 599 €).

Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) zu, die sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld nutzen möchten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, jedoch haben sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Vorteile der Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Flexibilität: Pflegebedürftige können professionelle und private Pflege flexibel kombinieren.
  • Individuelle Anpassung: Die Pflege kann an die persönlichen Bedürfnisse und die Verfügbarkeit von Angehörigen angepasst werden.
  • Finanzielle Entlastung: Nicht genutzte Pflegesachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
  • Kombination mit weiteren Leistungen: Die Kombinationsleistung kann mit der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege kombiniert werden.

Wie beantragen Sie die Kombinationsleistung?

Die Beantragung der Kombinationsleistung ist einfach und erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und geben Sie an, dass Sie die Kombinationsleistung nutzen möchten.
  2. Pflegedienst organisieren: Wählen Sie einen zertifizierten ambulanten Pflegedienst für die gewünschten Pflegesachleistungen.
  3. Pflegegeldanteil berechnen lassen: Die Pflegekasse berechnet automatisch den verbleibenden Anteil des Pflegegeldes.
  4. Leistungen nutzen: Nach Genehmigung können Sie die Kombinationsleistung flexibel nutzen.

Fallbeispiel: Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Frau Berger, Pflegegrad 4, wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Zusätzlich organisiert sie zweimal wöchentlich einen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege. Die Kosten für den Pflegedienst betragen 900 € monatlich. Die restlichen 44 % ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen werden als Pflegegeld ausgezahlt, das 352 € beträgt.

Wie lässt sich die Kombinationsleistung mit anderen Leistungen kombinieren?

Die Kombinationsleistung kann mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden:

Wichtige Hinweise

  • Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Die Berechnung des Pflegegeldanteils erfolgt automatisch durch die Pflegekasse.
  • Nicht genutzte Pflegesachleistungen erhöhen den Pflegegeldanteil.

Fazit

Die Kombinationsleistung ist eine flexible Möglichkeit, die Vorteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu vereinen. Sie bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, die Pflege individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Nutzen Sie die Kombinationsleistung 2025, um professionelle Unterstützung und familiäre Pflege optimal miteinander zu verbinden.

Häufig gestellte Fragen zur Kombinationsleistung

Was versteht man unter der Kombinationsleistung in der Pflege?

Die Kombinationsleistung in der Pflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, sowohl professionelle Pflegedienste als auch die Unterstützung durch Angehörige flexibel zu nutzen. Anstatt sich ausschließlich für Pflegesachleistungen (professionelle Pflege) oder Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) zu entscheiden, können beide Leistungen kombiniert werden.

Das bedeutet, dass ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird, während der restliche Bedarf von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen gedeckt wird. Die Pflegeversicherung erstattet zunächst die Kosten für die in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Der nicht genutzte Anteil wird prozentual als Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese Regelung bietet eine flexible Anpassung der Pflegeleistungen an die individuellen Bedürfnisse und ermöglicht eine optimale Unterstützung im häuslichen Umfeld.

Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?

Anspruch auf die Kombinationsleistung haben alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Pflegegrad: Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen und somit auch nicht auf die Kombinationsleistung.
  • Häusliche Pflege: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden – sei es in der eigenen Wohnung, in der Wohnung von Angehörigen oder in einer betreuten Wohngemeinschaft.
  • Teilweise Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen: Es müssen Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, jedoch nicht in voller Höhe. Der verbleibende Anteil wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Diese Kombinationsmöglichkeit bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Flexibilität, die Pflege individuell zu gestalten und sowohl professionelle Unterstützung als auch familiäre Pflege zu integrieren.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Die Berechnung der Kombinationsleistung basiert auf dem prozentualen Anteil der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Je nachdem, wie viel Prozent der maximalen Sachleistungen genutzt werden, reduziert sich das Pflegegeld um den entsprechenden Prozentsatz.

Berechnungsbeispiel:

  • Pflegegrad 3:
    • Maximale Pflegesachleistung: 1.363 € pro Monat
    • Maximales Pflegegeld: 545 € pro Monat
    • Wird ein Pflegedienst mit Leistungen im Wert von 681,50 € beauftragt, entspricht das 50 % der maximalen Pflegesachleistung.
    • Dementsprechend werden die verbleibenden 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt, also 272,50 €.

Diese Berechnung ermöglicht eine flexible Anpassung der Leistungen an den individuellen Pflegebedarf und die vorhandenen Ressourcen.

Welche Vorteile bietet die Kombinationsleistung gegenüber reinen Sach- oder Geldleistungen?

Die Kombinationsleistung bietet mehrere Vorteile:

  • Flexibilität: Pflegebedürftige können professionelle Pflegedienste und die Unterstützung durch Angehörige nach ihren individuellen Bedürfnissen kombinieren.
  • Entlastung der Angehörigen: Durch die Einbindung professioneller Pflegedienste werden pflegende Angehörige entlastet, ohne dass die Verantwortung vollständig abgegeben wird.
  • Finanzielle Vorteile: Nicht genutzte Pflegesachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt, was zusätzliche finanzielle Mittel für die Pflege bereitstellt.
  • Individuelle Anpassung: Die Pflege kann flexibel an veränderte Bedürfnisse angepasst werden, beispielsweise bei zunehmendem Pflegebedarf.

Diese Vorteile ermöglichen eine bedarfsgerechte und individuelle Gestaltung der Pflege, die sowohl die Qualität der Versorgung als auch das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen fördert.

Wie beantrage ich die Kombinationsleistung bei meiner Pflegekasse?

Um die Kombinationsleistung in Anspruch zu nehmen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse und informieren Sie sich über die erforderlichen Antragsformulare und Unterlagen.
  • Antragstellung: Füllen Sie den Antrag auf Kombinationsleistung aus. Dabei müssen Sie angeben, in welchem Verhältnis Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren möchten.
  • Nachweise: Legen Sie gegebenenfalls Nachweise über den Pflegegrad und die geplanten Pflegemaßnahmen bei.
  • Beratung: Es ist ratsam, sich vorab von der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle beraten zu lassen, um die optimale Aufteilung der Leistungen für Ihre individuelle Situation zu ermitteln.

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die genehmigte Kombinationsleistung und die entsprechenden Zahlungsmodalitäten.

Kann die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Laufe der Zeit angepasst werden?

Ja, die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen kann flexibel an die sich verändernden Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden.

Grundsätzlich wird bei der Beantragung der Kombinationsleistung eine bestimmte Aufteilung festgelegt, die für einen Zeitraum von sechs Monaten gilt. Innerhalb dieser Zeit bleibt die gewählte Kombination bestehen. Nach Ablauf der sechs Monate besteht die Möglichkeit, die Aufteilung neu zu bestimmen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Bei einer wesentlichen Veränderung der Pflegesituation, beispielsweise bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einer Veränderung der häuslichen Umstände, ist auch eine frühere Anpassung der Aufteilung möglich. In solchen Fällen sollten Sie umgehend Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse aufnehmen, um die notwendigen Änderungen zu besprechen.

Die Flexibilität der Kombinationsleistung ermöglicht es, die Pflege individuell zu gestalten und sowohl professionelle Unterstützung als auch Pflege durch Angehörige optimal zu kombinieren, wodurch die bestmögliche Versorgung sichergestellt und pflegende Angehörige entlastet werden.

Wie unterstützt Pflegehase bei Fragen zur Kombinationsleistung?

Pflegehase bietet umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Fragen zur Kombinationsleistung. Auf der Website von Pflegehase finden Sie detaillierte Informationen zur Kombinationsleistung, einschließlich der Voraussetzungen, der Berechnung und der Beantragung.

Diese Ressourcen helfen dabei, ein besseres Verständnis für die Kombinationsleistung zu entwickeln und deren Vorteile optimal zu nutzen. Zudem steht ein persönlicher Beratungsservice bereit, bei dem erfahrene Pflegeberater individuelle Fragen beantworten und Sie bei der Planung und Umsetzung der Kombinationsleistung unterstützen.

Darüber hinaus bietet Pflegehase praktische Hilfsmittel wie die Pflegebox an, die mit nützlichen Pflegeartikeln ausgestattet ist und den Pflegealltag erleichtert. So können Sie sicherstellen, dass die Pflege zu Hause effizient und komfortabel gestaltet wird.

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