Kombinationsleistung 2025 – Pflegegeld und Pflegesachleistungen optimal kombinieren

Kombinationsleistung 2025

Einleitung

Die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen maximale Flexibilität. Sie ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Damit können professionelle Pflege durch Pflegedienste und private Unterstützung durch Angehörige optimal kombiniert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Kombinationsleistung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und wie Sie sie 2025 beantragen können.

Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu nutzen. Dies ist besonders praktisch, wenn ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und ein anderer Teil durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Die Pflegekasse berechnet dabei automatisch den verbleibenden Pflegegeldanteil, basierend auf den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.

Wie funktioniert die Aufteilung?

Der Anteil der genutzten Pflegesachleistungen wird prozentual vom maximalen Anspruch abgezogen. Der verbleibende Prozentsatz wird als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Regelung bietet eine hohe Flexibilität, da die Pflege individuell angepasst werden kann.

Beispiel für die Kombinationsleistung

Herr Müller, Pflegegrad 3, nutzt monatlich Pflegesachleistungen im Wert von 800 €. Der maximale Anspruch für Pflegesachleistungen in Pflegegrad 3 beträgt 1.352 €, somit hat Herr Müller 59 % seines Anspruchs genutzt. Die restlichen 41 % werden ihm als Pflegegeld ausgezahlt, das 246 € beträgt (41 % von 599 €).

Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) zu, die sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld nutzen möchten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, jedoch haben sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Vorteile der Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Flexibilität: Pflegebedürftige können professionelle und private Pflege flexibel kombinieren.
  • Individuelle Anpassung: Die Pflege kann an die persönlichen Bedürfnisse und die Verfügbarkeit von Angehörigen angepasst werden.
  • Finanzielle Entlastung: Nicht genutzte Pflegesachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
  • Kombination mit weiteren Leistungen: Die Kombinationsleistung kann mit der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege kombiniert werden.

Wie beantragen Sie die Kombinationsleistung?

Die Beantragung der Kombinationsleistung ist einfach und erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und geben Sie an, dass Sie die Kombinationsleistung nutzen möchten.
  2. Pflegedienst organisieren: Wählen Sie einen zertifizierten ambulanten Pflegedienst für die gewünschten Pflegesachleistungen.
  3. Pflegegeldanteil berechnen lassen: Die Pflegekasse berechnet automatisch den verbleibenden Anteil des Pflegegeldes.
  4. Leistungen nutzen: Nach Genehmigung können Sie die Kombinationsleistung flexibel nutzen.

Fallbeispiel: Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Frau Berger, Pflegegrad 4, wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Zusätzlich organisiert sie zweimal wöchentlich einen ambulanten Pflegedienst für die Körperpflege. Die Kosten für den Pflegedienst betragen 900 € monatlich. Die restlichen 44 % ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen werden als Pflegegeld ausgezahlt, das 352 € beträgt.

Wie lässt sich die Kombinationsleistung mit anderen Leistungen kombinieren?

Die Kombinationsleistung kann mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden:

Wichtige Hinweise

  • Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Die Berechnung des Pflegegeldanteils erfolgt automatisch durch die Pflegekasse.
  • Nicht genutzte Pflegesachleistungen erhöhen den Pflegegeldanteil.

Fazit

Die Kombinationsleistung ist eine flexible Möglichkeit, die Vorteile von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu vereinen. Sie bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, die Pflege individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Nutzen Sie die Kombinationsleistung 2025, um professionelle Unterstützung und familiäre Pflege optimal miteinander zu verbinden.

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