Einleitung
Ambulant betreute Wohngruppen sind eine moderne Alternative zur klassischen Pflege im eigenen Zuhause oder der Unterbringung in einem Pflegeheim. Sie kombinieren die Vorteile eines gemeinschaftlichen Wohnens mit individueller Betreuung und Pflege. Ab 2025 bleiben die finanziellen Zuschüsse für Wohngruppen eine wichtige Unterstützung, um diese Form des Zusammenlebens zu fördern. In diesem Artikel erfahren Sie, was ambulant betreute Wohngruppen sind, welche Zuschüsse zur Verfügung stehen und welche Vorteile sie bieten.
Was sind ambulant betreute Wohngruppen?
Ambulant betreute Wohngruppen sind Wohnformen, in denen mehrere Pflegebedürftige zusammenleben und von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, während Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer oder Bad gemeinsam genutzt werden.
Die Grundidee ist, den Pflegebedürftigen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, während sie gleichzeitig Unterstützung im Alltag und bei der Pflege erhalten.
Voraussetzungen für eine ambulant betreute Wohngruppe
- Mindestens drei und maximal zwölf Pflegebedürftige bilden eine Wohngruppe.
- Die Bewohner erhalten Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Die Wohngruppe muss in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus organisiert sein.
- Mindestens eine Person ist für organisatorische Aufgaben verantwortlich, z. B. ein Alltagsbegleiter.
Fallbeispiel: Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe
Frau Meier, Pflegegrad 3, zieht in eine ambulant betreute Wohngruppe mit fünf anderen Bewohnern. Sie hat ihr eigenes Zimmer, genießt aber die Gesellschaft der anderen Bewohner beim gemeinsamen Essen und bei Freizeitaktivitäten. Die Pflege wird durch einen ambulanten Pflegedienst organisiert. Dadurch bleibt Frau Meier aktiv und fühlt sich weniger isoliert als in ihrem früheren Zuhause.
Welche Zuschüsse gibt es 2025?
Die Pflegeversicherung unterstützt das Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit verschiedenen finanziellen Leistungen:
- Gründungszuschuss: Einmalig 2.500 € pro Bewohner, maximal 10.000 € pro Wohngruppe, zur Anschubfinanzierung, z. B. für Möbel oder Umbauten.
- Wohngruppenzuschlag: 214 € monatlich pro Bewohner, z. B. für die Finanzierung eines Alltagsbegleiters.
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: Zusätzlich können Pflegebedürftige die regulären Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Tabelle: Finanzielle Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen
Zuschuss | Betrag (€) |
---|---|
Gründungszuschuss (einmalig, pro Bewohner) | 2.500 |
Maximaler Gründungszuschuss pro Wohngruppe | 10.000 |
Wohngruppenzuschlag (monatlich, pro Bewohner) | 214 |
Vorteile einer ambulant betreuten Wohngruppe
Das Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe bietet zahlreiche Vorteile:
- Gemeinschaft: Bewohner erleben soziale Kontakte und weniger Isolation.
- Selbstbestimmung: Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer und gestaltet seinen Alltag individuell.
- Professionelle Pflege: Ambulante Pflegedienste bieten qualifizierte Unterstützung.
- Kosteneffizienz: Die Kosten werden durch Zuschüsse der Pflegeversicherung und geteilte Ausgaben reduziert.
- Individuelle Betreuung: Alltagsbegleiter sorgen für Organisation und zusätzliche Unterstützung.
Wie beantragen Sie die Zuschüsse?
- Gründungszuschuss: Reichen Sie den Antrag vor der Gründung der Wohngruppe bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Wohngruppenzuschlag: Beantragen Sie diesen monatlichen Zuschuss direkt nach dem Einzug in die Wohngruppe.
- Pflegeleistungen: Nutzen Sie weiterhin das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen, je nach Ihrem Pflegegrad.
Fazit
Ambulant betreute Wohngruppen sind eine attraktive Wohnform für Pflegebedürftige, die Gemeinschaft suchen, aber gleichzeitig individuell betreut werden möchten. Mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung bleibt diese Option finanziell erschwinglich und bietet viele Vorteile für ein aktives und selbstbestimmtes Leben. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, um die Möglichkeiten der Förderung optimal zu nutzen.