Ein Pflegegrad erleichtert den Alltag, doch manchmal reichen die Leistungen nicht mehr aus. Wenn der Pflegebedarf steigt, ist es sinnvoll, den Pflegegrad erhöhen zu lassen. Was das bedeutet und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, erfahren Sie hier.
Den Pflegegrad erhöhen wird dann sinnvoll, wenn der Pflegebedarf des Betroffenen steigt und die bisher gewährten Leistungen nicht mehr ausreichen, um die notwendige Unterstützung sicherzustellen. Typische Gründe sind eine fortschreitende Erkrankung wie Demenz, Parkinson oder Multiple Sklerose, die Zunahme von Stürzen oder eine verschlechterte Mobilität. Auch nach Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern und es notwendig werden, dass Sie den Pflegegrad erhöhen. (Quelle: Sozialgesetzbuch XI, § 15)
Es ist wichtig, frühzeitig Veränderungen im Gesundheitszustand zu dokumentieren, wenn Sie den Pflegegrad erhöhen wollen. Auch die Beobachtungen von Angehörigen oder Pflegediensten sind wertvoll, um den gestiegenen Hilfebedarf gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen. Achten Sie auf Anzeichen wie häufigere Stürze, zunehmende Verwirrtheit oder die Notwendigkeit von mehr Unterstützung bei der Körperpflege und im Alltag. Ein Pflegetagebuch kann helfen, den tatsächlichen Pflegebedarf festzuhalten und bei der Begutachtung durch den MD nachvollziehbar darzustellen.
Den Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person stellen, beispielsweise ein Angehöriger oder ein gesetzlicher Betreuer. Es ist sinnvoll, den Antrag schriftlich bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einzureichen, um einen nachvollziehbaren Prozess zu sichern. Die Höherstufung kann jederzeit beantragt werden, sobald sich der Zustand und der Hilfebedarf deutlich verändert haben.
Mit einem Pflegegrad haben Sie nicht nur Ihr Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, sondern auch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Diese können Sie unkompliziert als zuzahlungsfreie Pflegebox von Pflegehase beziehen – jeden Monat automatisch zu Ihnen nach Hause geliefert, ohne zusätzlichen Aufwand.
Jetzt Pflegebox beantragen und den Pflegealltag spürbar erleichtern: Zur Pflegebox von Pflegehase
Um den Pflegegrad zu erhöhen, muss ein schriftlicher Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden. Ein formloses Schreiben mit dem Hinweis, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und eine erneute Überprüfung des Pflegegrads gewünscht wird, genügt zunächst. Die Pflegekasse wird daraufhin den Medizinischen Dienst (MD) mit einer erneuten Begutachtung beauftragen, um den aktuellen Pflegebedarf zu ermitteln. Eine telefonische Ankündigung bei der Pflegekasse kann den Prozess zusätzlich beschleunigen.
Nach Antragstellung meldet sich der MD zur Terminabsprache. Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen statt, kann aber auch in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Der Gutachter prüft den Pflegebedarf anhand der sechs Module (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten) und erstellt auf Basis dieser Einschätzung ein Gutachten für die Pflegekasse. Die Entscheidung über die Höherstufung fällt die Pflegekasse auf Grundlage dieses Gutachtens und informiert den Antragsteller schriftlich. (Quelle: BMG)
Zur Vorbereitung der Begutachtung sollten ärztliche Unterlagen, aktuelle Medikamentenpläne und ein Pflegetagebuch bereitgehalten werden. Auch eine Liste der genutzten Hilfsmittel kann sinnvoll sein. Zudem kann es hilfreich sein, eine Vertrauensperson oder Pflegeperson beim Begutachtungstermin dabei zu haben, um den Alltag realistisch zu schildern und Rückfragen des Gutachters zu beantworten.
| Schritt | Was ist zu tun? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| 1️. Antrag stellen | schriftlichen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse einreichen | formlos möglich, Grund: „Verschlechterung des Gesundheitszustands“ |
| 2️. Terminankündigung abwarten | MD meldet sich zur Terminvereinbarung für die Begutachtung | Termin bestätigen, bei Verhinderung rechtzeitig verschieben |
| 3️. Unterlagen vorbereiten | Arztberichte, Medikamentenpläne, Pflegetagebuch und Hilfsmittelliste bereitlegen | alles griffbereit halten, um Nachweise des Pflegebedarfs zu zeigen |
| 4️. Begutachtung durch den MD | Gutachter prüft den aktuellen Pflegebedarf im häuslichen Umfeld | Pflegeperson oder Angehörigen zur Unterstützung beim Termin dabeihaben |
| 5️. Entscheidung der Pflegekasse | Pflegekasse erhält Gutachten und entscheidet über die Höherstufung | schriftliche Benachrichtigung abwarten, ggf. Rückfragen beantworten |
| 6️. Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen | bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung Widerspruch innerhalb 1 Monats einlegen | Widerspruch gut begründen, ggf. ärztliche Atteste ergänzen |
Der Gutachter kommt zum vereinbarten Termin nach Hause oder in die Einrichtung und stellt Fragen zur Alltagsbewältigung des Pflegebedürftigen. Er überprüft Mobilität, kognitive Fähigkeiten, die Selbstversorgung und die Notwendigkeit von Unterstützung im Alltag. Die Begutachtung dauert meist zwischen 45 und 90 Minuten. Ziel ist es, den tatsächlichen Hilfebedarf möglichst realistisch zu erfassen. (Quelle: BMG)
Der Gutachter achtet besonders darauf, wie selbstständig der Pflegebedürftige alltägliche Aufgaben wie An- und Auskleiden, Essen, Waschen oder Toilettengänge bewältigen kann. Auch die Orientierung und das Verhalten im Alltag sowie der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen spielen eine Rolle, um den Pflegegrad zu erhöhen. Es wird bewertet, ob und wie oft Unterstützung benötigt wird und wie hoch der zeitliche Aufwand für die Pflege ist. (Quelle: BMG)
Zeigen Sie dem Gutachter den Alltag so, wie er tatsächlich ist – ohne „gute Tage“ vorzuspielen. Notieren Sie vorher alle Aufgaben, bei denen Hilfe benötigt wird. Lassen Sie die Pflegeperson oder Angehörige während des Termins berichten, welche Unterstützung konkret geleistet wird. Seien Sie ehrlich, auch wenn es unangenehm ist – dies sichert, dass der tatsächliche Hilfebedarf erkannt wird und eine faire Einstufung erfolgt.
Wenn der Antrag auf Höherstufung abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben wurde, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Es genügt zunächst ein formloser Widerspruch, in dem Sie mitteilen, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und eine Überprüfung wünschen. Im nächsten Schritt sollten Sie eine ausführliche Begründung und ergänzende Unterlagen nachreichen.
Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist unbedingt einzuhalten, sonst verfällt der Anspruch. Verwenden Sie Formulierungen wie „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom [Datum] Widerspruch ein und bitte um erneute Prüfung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Pflegebedarfs.“ Ergänzen Sie ärztliche Atteste, Pflegetagebücher und andere Nachweise, die den gestiegenen Hilfebedarf belegen.
Nach Einlegung des Widerspruchs prüft die Pflegekasse den Fall erneut, oft wird ein weiteres Gutachten durch den MD veranlasst. Der Gutachter wird erneut den aktuellen Pflegebedarf feststellen. Wird der Widerspruch erneut abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel – darunter Desinfektionsmittel, Handschuhe oder Bettschutzeinlagen, die Ihre tägliche Pflegearbeit erleichtern und mehr Sicherheit schaffen. Alle für Sie wichtigen Pflegehilfsmitteln können Sie über die Pflegebox von Pflegehase online beantragen und monatlich kostenfrei nach Hause liefern lassen.
Jetzt Pflegebox unkompliziert sichern und den Pflegealltag erleichtern: Zur Pflegebox von Pflegehase
Grundsätzlich kann die Erhöhung des Pflegegrads jederzeit beantragt werden, sobald sich der Pflegebedarf merklich verändert. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie oft ein solcher Antrag gestellt werden darf. Entscheidend ist, dass sich die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person verschlechtert hat und diese Veränderung nachvollziehbar dokumentiert wird. (Quelle: § 18 SGB XI)
Typische Gründe für eine Höherstufung:
Eine Erhöhung des Pflegegrads sollte dann beantragt werden, wenn sich der Zustand über einen längeren Zeitraum verschlechtert hat und diese Entwicklung nicht vorübergehend ist. Zur Vorbereitung hilft ein Pflegetagebuch, in dem alle Tätigkeiten, Pflegezeiten und Auffälligkeiten notiert werden.
Wichtig: Auch nach einer Ablehnung kann erneut ein Antrag gestellt werden, wenn neue gesundheitliche Aspekte oder ärztliche Diagnosen vorliegen. In der Praxis erfolgt eine Höherstufung also so oft, wie sie medizinisch begründet ist.
Viele Angehörige sind unsicher, wie sie die Erhöhung des Pflegegrads korrekt beantragen. Und es stimmt: Ein professionell begleiteter Antrag hat häufig bessere Erfolgschancen, da der Pflegebedarf durch entsprechende Unterlagen nachvollziehbarer wird. Unterstützung bei der Antragstellung gibt es von mehreren Stellen.
Hilfreiche Ansprechpartner:
Tipp: Die Begründung sollte immer sachlich, konkret und belegbar sein. Formulierungen wie „braucht mehr Hilfe“ sind zu allgemein. Besser sind konkrete Beispiele – etwa „Benötigt morgens beim Ankleiden doppelt so viel Zeit wie früher.“ oder „Kann Mahlzeiten nicht mehr eigenständig einnehmen.“
Nach der Antragstellung auf Erhöhung des Pflegegrads beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Die gesetzliche Frist liegt bei 25 Arbeitstagen (Quelle: § 18c SGB XI), kann aber in der Praxis variieren – insbesondere, wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Informationen benötigt werden.
Typischer Ablauf:
Gesamtdauer:
Standardfall: 3 bis 6 Wochen
Komplexere Fälle: bis zu 8 Wochen (z. B. bei neurologischen Erkrankungen)
Falls die gesetzliche Frist überschritten wird, kann ein Anspruch auf eine Verzögerungszahlung entstehen (siehe § 18 Abs. 3b SGB XI).
Tipp: Schicken Sie ärztliche Atteste, Pflegeprotokolle/Pflegetagebuch und einen aktuellen Medikamentenplan möglichst direkt mit. Das beschleunigt die Entscheidung häufig deutlich.
Eine häufige Frage bei der Erhöhung des Pflegegrads betrifft die Rückwirkung: Wird die neue Einstufung rückwirkend anerkannt? Wird die Höherstufung bewilligt, gelten die erhöhten Leistungen grundsätzlich ab dem Datum, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Das bedeutet: Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder weitere, pflegegradabhängige Ansprüche werden ab Antragseingang in der neuen Höhe berücksichtigt – nicht erst ab dem Begutachtungstermin.
Beispiel: Wird der Antrag am 5. März gestellt, das Gutachten aber erst im April erstellt, gelten die erhöhten Leistungen ab dem 5. März.
Wichtig für Angehörige:
Tipp: Wird der Antrag zu spät gestellt, können wichtige Monate mit höherem Leistungsanspruch verloren gehen – daher frühzeitig handeln.
Wird der Pflegegrad erfolgreich erhöht, steigen automatisch auch die Leistungen der Pflegeversicherung, die an den Pflegegrad gekoppelt sind. Die Anpassung erfolgt nach Bewilligung durch die Pflegekasse in der Regel automatisch – Pflegebedürftige müssen dafür meist keinen zusätzlichen Antrag stellen.
Nach der Bewilligung wird typischerweise angepasst:
Beispielhafte Steigerungen (Stand 2025):
Pflegegrad 2 → 3: Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 €, Pflegesachleistungen von 796 € auf 1.497 €
Pflegegrad 3 → 4: Pflegegeld steigt von 599 € auf 800 €, Pflegesachleistungen von 1.497 € auf 1.859 €
Wichtig: Alle Leistungen aus dem bisherigen Pflegegrad laufen nahtlos weiter, bis der neue Bescheid vorliegt. Sobald die Höherstufung bewilligt ist, erfolgt in der Regel eine Nachzahlung der Differenz ab dem Antragstag.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen